Beckham-Klage gegen Magazin abgewiesen

SID
David Beckham blieb mit seiner Klage gegen ein Promi-Magazin wegen Verleumdung erfolglos
© Getty

Die Klage des englischen Idols David Beckham gegen die Frauen-Zeitschrift "In Touch" wegen Verleumdung und übler Nachrede ist von einem District Gericht abgeschmettert worden.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

Der englische Superstar David Beckham ist mit seiner Klage gegen ein amerikanisches Promi-Magazin wegen Verleumdung und übler Nachrede vor einem District Gericht gescheitert.

Der 35-Jährige hatte der Frauen-Zeitschrift zudem vorgeworfen, bewusst falsche Informationen veröffentlicht zu haben. Im Magazin "In Touch" war behauptet worden, Beckham habe Sex mit einer Prostituierten gehabt.

Der Richter begründete die Klage-Abweisung damit, dass David Beckham ein Mann des öffentlichen Interesses sei. Es habe nicht festgestellt werden könne, dass der Bericht aus Böswilligkeit entstanden sei.

Behauptungen "unwahr und lächerlich"

Beckhams Anwälte hatten in einem Statement als Grund für die Klage mitgeteilt, die Behauptungen von "In Touch" seien total unwahr und absolut lächerlich.

Das habe man dem Magazin vor Veröffentlichung des Artikels auch gesagt, hieß es weiter: "Aber wir leben leider in einer Welt, in der ein Magazin Lügen drucken kann und auch noch glauben darf, damit davonzukommen."

Nach Angaben der Zeitschrift soll sich der 35-Jährige im August 2007 in New York mit Irma Nici eingelassen haben. Beckham, der in der Major League Soccer (MLS) für L.A. Galaxy spielt, geht auch gegen die 26-Jährige juristisch vor.

Beckham ist seit elf Jahren mit seiner Frau Victoria, ehemaliger Popstar in der Band Spice Girls, verheiratet und hat drei Kinder.

David Beckhams Karriere im Überblick