FC Porto darf doch starten

SID
Porto, Jubel
© Getty

Nyon - Der FC Porto darf vorerst doch in der kommenden Saison an der Champions League teilnehmen. Die UEFA hob in einem Berufungsverfahren den in erster Instanz verhängten Ausschluss der Portugiesen auf.

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Die Berufungskommission der UEFA gab damit einem Einspruch des Champions-League-Siegers von 2004 statt. Allerdings ist das UEFA-Verfahren um die Verwicklung des FC Porto in eine Bestechungsaffäre damit noch nicht abgeschlossen.

Die Kommission verwies die Sache an den Disziplinarausschuss zurück. Dieser muss das Verfahren wieder von vorne aufrollen.

Versuchte Schiedsrichterbestechung als Grund 

Der UEFA-Disziplinarausschuss hatte am 4. Juni den FC Porto in erster Instanz für die kommende Saison aus der Champions League ausgeschlossen, weil der Klub in Portugal in zwei Fällen wegen versuchter Schiedsrichterbestechung in der Saison 2003/2004 verurteilt worden war.

Er berief sich dabei auf den Artikel 1.04 (d) des Reglements der Champions League. Danach darf ein Verein, der an Machenschaften zur Manipulation von Spielausgängen beteiligt war, nicht an dem Wettbewerb teilnehmen.

Punktabzug in der Liga

Der FC Porto argumentierte demgegenüber, dass dieser Passus erst im vorigen Jahr in das Reglement aufgenommen worden sei und nicht rückwirkend angewandt werden könne. Außerdem hätte die UEFA in der ersten Instanz auch andere betroffene portugiesische Vereine anhören müssen.

Die Blauweißen waren wegen der Bestechungsaffäre von der portugiesischen Liga in der abgelaufenen Saison zu einem Abzug von sechs Punkten und einer Geldstrafe verurteilt worden. Trotz des Punktabzugs gewannen sie den Titel.