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UEFA hat Bewerbungsprozedere festgeschrieben

Von Christian Ehrhardt
UEFA-Präsident Michel Platini sprach sich beim Treffen in Sofia auch gegen Rassismus aus
© getty

Das Exekutivkomitee der UEFA hat in Sofia dem Bewerbungsmanagement für die EURO 2020, die bekanntlich in dreizehn Städten Europas stattfinden soll, ein Gesicht gegeben.

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Die UEFA hat festgelegt, dass man sich für zwölf sogenannte Standardpakete bewerben kann. Darin sind je drei Gruppenspiele sowie eine Achtel- oder Viertelfinalbegegnung enthalten. Zusätzlich dazu gibt es ein weiteres Paket, in welchem die Halbfinalspiele und das Finale enthalten sind.

Pro Land darf es nur ein Austragungsort die Bewerbung abgeben. Das bedeutet, wer den Zuschlag erhält, muss alle Paketspiele in diesem Stadion über die Bühne bringen.

Bewerbungen auf zwei Pakete

Jeder Verband darf sich auf zwei Pakete bewerben. Das wäre ein Standardpaket der Vorrunde sowie der Zwischenrunde und das Halbfinal- oder das Finalpaket. Dem Verband steht es frei, für die Bewerbung ein Stadion vorzuschlagen oder zwei unterschiedliche Stadien.

Dies gilt auch für mögliche Neubauten von Stadien, falls die Bauarbeiten bis spätestens 2016 in die Wege geleitet werden. Käme man als Bewerber damit in Verzug, würde das Paket an einen anderen Bewerber vergeben.

Wahl der Stadien im September 2014

Neben den Bewerbungsanforderungen und dem Bewerbungsreglement wurde noch das Abstimmungsverfahren ratifiziert. Am 26. April 2013 werden die Bewerbungsreglements und die Bewerbungsanforderungen sowie der Beginn des Bewerbungsverfahrens veröffentlicht.

Am 11. September 2013 folgt eine formelle Bestätigung der Bewerbungen. Bis zum 25. April 2014 müssen die Unterlagen eingereicht sein. In der Zeit von Mai bis August 2014 werden die Bewerbungen gesichtet und es gibt die bekannten Inspektionsbesuche der UEFA. Im September 2014 wird das Exekutivkomitee der UEFA die Austragungsstätten für die UEFA auswählen.

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