Erfurt kann innerhalb von einer Woche offiziell Beschwerde bei der DFB-Zentralverwaltung gegen die Entscheidung einlegen. Wird die Strafe dort nach erneuter Prüfung bestätigt, kann sich der Verein an den Zulassungsbeschwerdeausschuss wenden. Sollte der Klub von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch machen, ist der Punktabzug rechtskräftig.
Durch den Punktabzug hätten die Erfurter acht Punkte Rückstand auf einen Nicht-Abstiegsplatz in der 3. Liga.