DFB reduziert Strafe gegen Magdeburg

SID
Bestraft wurden die Vorkommnisse in den Ligaspielen gegen SV Wehen, Dresden und Großaspach
© getty

Das Sportgericht des DFB hat die am 9. Februar verhängte 40.000-Euro-Geldstrafe gegen den Drittligisten 1. FC Magdeburg auf 38.000 Euro reduziert. Dies teilte der DFB am Donnerstag mit, ohne weitere Gründe zu nennen.

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Der ebenfalls am 9. Februar verkündete Teilausschluss der Fans auf Bewährung bleibt bestehen. Der Klub muss sich wegen des unsportlichen Verhaltens einiger Fans in vier Fällen verantworten.

Sollte es in den kommenden zehn Monaten zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommen, muss Magdeburg bei einem Ligaspiel Teile der Nordtribüne schließen.

Von der Geldstrafe kann der Verein die Hälfte für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, wie der DFB mitteilte. Dies müsse der FCM dem Verband bis zum 31. Juli nachweisen.

Vorkommnisse in vier Fällen

Bestraft wurden die Vorkommnisse in den Ligaspielen am 24. Oktober 2015 beim SV Wehen Wiesbaden (Zünden von Pyrotechnik), am 31. Oktober 2015 bei Dynamo Dresden (Abfeuern von drei Leuchtraketen in Richtung der Dresdner Zuschauerbereiche), am 21. November 2015 bei der SG Sonnenhof Großaspach (Ausschreitungen mit Ordnungskräften, Werfen von Gegenständen aufs Spielfeld) und am 19. Dezember 2015 gegen den FSV Mainz 05 II (Zünden von Pyrotechnik)

Der Verein kann gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts innerhalb einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen.

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