Geldstrafe für Mainz 05

SID
Im Mainzer Fanblock wurden Leuchtkörper gezündet
© getty

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den FSV Mainz 05 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Spiel der zweiten Mannschaft mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

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Dies wurde am Dienstag im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss entschieden.

Im Drittligaspiel zwischen dem FSV Mainz 05 II und dem Halleschen FC (2:0) am 25. September waren in der 70. Minute im Zuschauerblock der Gastgeber Leuchtkörper gezündet worden.

In der Folge war es zu einer entsprechenden Rauchentwicklung gekommen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.

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