Insgesamt soll dem Verein ein Verlust von 233.000 Euro entstanden sein. Nachdem das gesamte Vermögen des Angeklagten durch die Staatsanwaltschaft Rostock beschlagnahmt worden war, verständigten sich der Verein und der Angeklagte auf die Zahlungsmodalitäten. Es sei sicher gestellt, dass der Verein den Betrag durch die Verwertung des Vermögens in voller Höhe erhalte, hieß es.
"Wir sind mit dem Ergebnis zufrieden. Somit ist der materiell entstandene Schaden beim F.C. Hansa Rostock reguliert. Auf den strafrechtlichen Ausgang des Verfahrens hatten wir keinen Einfluss", sagte Hansas Vorstandsvorsitzender Michael Dahlmann.
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