Urteil im Bombenwerfer-Prozess am 23. März

SID
Der VfL Osnabrück wurde am 17. April 1899 gegründet
© Getty

Im Prozess gegen den Bombenwerfer aus dem Osnabrücker Fußballstadion wird am 23. März das Urteil erwartet.

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Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenklägervertreter und wahrscheinlich auch des Verteidigers sollen am Mittwoch (14. März) gehalten, wie das Osnabrücker Landgericht am Dienstag mitteilte.

Dem 24-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 10. September 2011 kurz vor Anpfiff des Fußballspiels zwischen dem SC Preußen Münster und dem VfL Osnabrück einen Sprengkörper in Richtung der VfL-Fans geworfen zu haben, der im Spielertunnel explodierte.

Dabei wurden 33 Menschen verletzt. Der Mann hat die Tat zugegeben.

Der VfL Osnabrück im Steckbrief