Der Kontrollausschuss des DFB hat das sportgerichtliche Ermittlungsverfahren gegen den Drittliga-Schiedsrichter Thorben Siewer eingestellt. Dies teilte der DFB am Donnerstagnachmittag mit.
Damit kann der Unparteiische ab sofort wieder uneingeschränkt von den zuständigen Schiedsrichterorganen im DFB und in den Landes- und Regionalverbänden eingesetzt werden.
Unmittelbar vor Einstellung des sportgerichtlichen Ermittlunsgverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft Bochum ihr Ermittlungsverfahren gemäß Paragraph 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt.
Schutzsperre seit Dezember 2009
Im Dezember 2009 war dem DFB bekannt geworden, dass Thorben Siewer in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zu einer möglichen Spielmanipulation in Deutschland als tatverdächtig geführt worden ist.
Ein solcher Tatverdacht hat sich laut DFB nach den seither geführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des DFB-Kontrollausschusses jedoch nicht bestätigt.
Thorben Siewer war seit Bekanntwerden der staatsanwaltlichen Ermittlungen am 4. Dezember 2009 vom DFB mit einer Schutzsperre belegt worden und seitdem nicht mehr als Schiedsrichter zum Einsatz gekommen.