Sein Einsatz rief den Protest hervor: Heidenheims Martin Klarer
Sein Einsatz rief den Protest hervor: Heidenheims Martin Klarer
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3. Liga

Montag, 03.05.2010

DFB-Sportgericht weist Jenas Einspruch zurück

Drittligist Carl Zeiss Jena ist mit seinem Einspruch vor dem DFB-Sportgericht gescheitert. Die Thüringer hatten gegen die 1:2-Niederlage gegen den 1. FC Heidenheim protestiert.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Einspruch von Drittligist Carl Zeiss Jena gegen die Wertung des Spiels gegen den 1. FC Heidenheim zurückgewiesen. Die Thüringer hatten die Begegnung am 35. Spieltag 1:2 verloren, allerdings hatte Heidenheim den Spieler Martin Klarer eingesetzt, der bereits zehn Gelbe Karten gesehen hatte und nicht spielberechtigt war.

Am 12. Spieltag hatte Klarer in der Partie bei Eintracht Braunschweig die Gelbe Karte gesehen. Der Schiedsrichter hatte die Karte jedoch im Spielberichtsbogen dem Spieler Christian Essig zugeordnet.

Das Gericht wertete dies als Tatsachenentscheidung und wies den Protest Jenas ab. Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts kann Carl Zeiss Jena binnen 24 Stunden Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen.

Hätte Jena Recht und damit die Punkte bekommen, wäre der Traditionsklub mit dann 63 Zählern wieder punktgleich mit dem Dritten FC Ingolstadt und zurück im Aufstiegsrennen der dritten Liga gewesen.

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Drittligist Carl Zeiss Jena ist mit seinem Einspruch vor dem DFB-Sportgericht gescheitert. Die Thüringer hatten gegen die 1:2-Niederlage gegen den 1. FC Heidenheim protestiert.

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