Anti-Doping-Helfer debütieren beim Auftakt

SID
Der DFB ist mit dem ersten Einsatz der Chaperons zufrieden
© Getty

Die ab der neuen Saison in den obersten drei Ligen vorgeschriebenen Chaperons haben am Wochenende beim Drittliga-Auftakt erstmals die Durchführung der Doping-Kontrollen überwacht.

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Beim Auftakt der 3. Liga haben erstmals im deutschen Fußball Chaperons ("Begleiter" oder "Anstandsdamen") die Durchführung der Doping-Kontrollen überwacht.

Bei den vom Computer der Anti-Dopingkommission bestimmten Partien Eintracht Braunschweig gegen den VfL Osnabrück und Kickers Offenbach gegen Erzgebirge Aue waren jeweils zwei dieser Helfer im Einsatz. Die Chaperons sollen sicherstellen, dass die zur Dopingkontrolle ausgelosten Spieler auf direktem Wege vom Feld zum Kontrollraum gehen.

Ursache ist der Fall Hoffenheim

"Der DFB bekennt sich ohne Wenn und Aber zum Dopingverbot, um die Spieler und Spielerinnen vor Gesundheitsschäden zu bewahren und die Fairness im sportlichen Wettbewerb zu erhalten.

Die neuen Anti-Dopingrichtlinien und die Einführung der Chaperons sind das Resultat unserer sorgfältigen Analyse des Falls Hoffenheim und dabei aufgetretener Schwachstellen im Kontrollverfahren", sagte Rainer Koch auf der DFB-Homepage.

Der Vorsitzende der Anti-Doping-Kommission des DFB machte sich in Braunschweig selbst ein Bild von der Arbeit der beiden Chaperons und war mit der Premiere des neuen Kontrollsystems zufrieden.

"Es hat in beiden Stadien alles reibungslos funktioniert"

"Es hat in beiden Stadien alles reibungslos funktioniert. Bereits die ersten Kontrollen haben gezeigt, dass das neue System eine weitere Verbesserung darstellt und Vorfälle wie zu Beginn des Jahres in Hoffenheim in Zukunft noch besser ausgeschlossen werden können", erklärte Koch.

Der Kreis der Chaperons wird von aktiven Schiedsrichtern aus unteren Klassen oder ehemaligen Schiedsrichtern gestellt.

Die Einführung des Chaperon-Systems, umfassendere Dokumentationspflichten für die Kontrollärzte und ein genauer geregeltes Kontrollverfahren war vom DFB-Präsidium am 12. Juni 2009 beschlossen worden.

Im Februar war es nach der Bundesliga-Partie zwischen Borussia Mönchengladbach und 1899 Hoffenheim zu Unregelmäßigkeiten bei der Dopingkontrolle gekommen. Das DFB-Sportgericht hatte Hoffenheim zu einer Geldstrafe von 75.000 Euro verurteilt.

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