VfL: Zweimal Zuschauer-Teilausschluss

SID
Wegen eines Feuerzeugswurfs auf den Schiedsrichter wurde die Partie für RB Leipzig gewertet
© getty

Kein Geisterspiel, aber zweimal Zuschauer-Teilausschluss: Drittligist VfL Osnabrück muss seine beiden Heimspiele am 3. Oktober gegen den VfB Stuttgart II sowie am 24. Oktober gegen Rot-Weiß Erfurt vor weniger Fans als üblich bestreiten.

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Gegen den Stuttgarter Nachwuchs werden die Stehplätze auf der Osttribüne gesperrt, gegen die Thüringer haben überdies nur Gästefans und Inhaber von Dauerkarten Zutritt zur Bremer Brücke.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ahndete damit die Geschehnisse beim Erstrundenspiel der Niedersachsen im DFB-Pokal am 10. August gegen Zweitligist RB Leipzig. Schiedsrichter Martin Petersen aus Stuttgart wurde in dieser Partie von einem Feuerzeug am Kopf getroffen und brach die Begegnung daraufhin in der 71. Minute ab. Das Spiel wurde mit 2:0 für die Gäste gewertet.

"In Zusammenarbeit mit der Polizei hat der VfL Osnabrück erfolgreiche Täterermittung betrieben. Damit hat sich der Verein einen erheblichen Strafnachlass verdient", sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz. Die Norddeutschen haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. VfL-Präsident Hermann Queckenstedt: "Wir müssen die Entscheidung des Gerichts schweren Herzens akzeptieren."

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