Der Grund für die Sanktion ist die Spielunterbrechung in der 1. Runde des Pokals am 16. August gegen Zweitligist 1. FC Kaiserslautern (3:5 im Elfmeterschießen).
In der 85. Minute war ein Zuschauer von der Tribüne auf das Spielfeld gelaufen. Die Begegnung konnte erst nach etwa einer Minute wieder fortgesetzt werden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, der Richterspruch ist damit rechtskräftig.
Die Torjägerliste des DFB-Pokals