Beim DFB-Pokalspiel zwischen Dortmund und Dresden kam es zu Ausschreitungen
Beim DFB-Pokalspiel zwischen Dortmund und Dresden kam es zu Ausschreitungen
© Getty

Nach DFB-Strafen wegen Pokal-Randale

Donnerstag, 02.02.2012

Dresden und Dortmund gehen in Berufung

Borussia Dortmund und Dynamo Dresden gehen nach den in Zusammenhang mit den Ausschreitungen beim Pokalspiel am 25. Oktober 2011 in Dortmund ausgesprochenen Strafen des DFB-Sportgerichtes nun vor der nächsthöheren Instanz der Sportgerichtsbarkeit in Berufung. Das Bundesgericht verhandelt den Fall am 23. Februar in Frankfurt am Main erneut.

Das DFB-Sportgericht war in der mündlichen Verhandlung am 24. November 2011 dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses gefolgt und hatte Dresden vom DFB-Pokal für die Saison 2012/13 ausgeschlossen.

Dortmund wurde mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt, da der Ordnungsdienst eine große Zahl an pyrotechnischen Mitteln bei seinen Kontrollen übersehen hatte.

Dresdner Fans hatten beim Zweitrundenspiel in Dortmund randaliert und mehrere Polizisten verletzt. Zudem war ein Schaden von 150.000 Euro im und um das Stadion herum entstanden.

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Dortmund und Dresden gehen nach den in Zusammenhang mit den Ausschreitungen beim Pokalspiel in Dortmund ausgesprochenen Strafen des DFB-Sportgerichtes in Berufung.

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