DFB-Akademie wird 60 Millionen Euro teurer

SID
Das aktuelle Hauptgebäude des DFB
© getty

Die neue Akademie des DFB wird erheblich teurer als geplant. Das bestätigte Verbands-Generalsekretär Friedrich Curtius der Tageszeitung Die Welt und nannte als Bausumme 150 Millionen statt der geplanten 90 Millionen Euro. "Leider ist der Baupreisindex in den vergangenen zwei Jahren gestiegen, sodass uns die Rechtsstreitigkeiten einige Millionen Euro Zusatzkosten beschert haben. Umso wichtiger, jetzt endlich loszulegen", sagte Curtius.

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Der DFB-General glaubt fest daran, dass im kommenden Jahr mit den Arbeiten begonnen werden kann: "Wir gehen davon aus, dass wir Anfang 2018 das Grundstück übergeben bekommen und im Sommer 2018 den ersten Spatenstich setzen. Am 8. Dezember gibt es einen Außerordentlichen Bundestag, bei dem wir die Bausumme von unseren Delegierten beschließen lassen wollen."

Dass das Vorhaben durch die fällige Steuernachzahlung durch den Verband in Höhe von rund 19,2 Millionen Euro gefährdet sein könnte, verneinte Curtius. "Wir haben mit der Zustellung eines Bescheides gerechnet, denn es war klar, dass am 31. Dezember 2017 die Verjährung von Ansprüchen eingetreten wäre. ... Darum hat uns das nicht überrascht, und wir werden die 19,2 Millionen Euro diese Woche fristgerecht an das Finanzamt überweisen."

Wirtschaftliche Zukunft des DFB ist gesichert

Die Finanzierung der Akademie sei dadurch in keinem Fall gefährdet: "Wir haben gute Verträge mit adidas und Volkswagen für die Zukunft abgeschlossen, darum muss niemandem um die wirtschaftliche Zukunft des DFB bange sein."

Curtius hält es durchaus für möglich, dass im Zusammenhang mit den Nachzahlungen die Verantwortlichen für die Steuererklärung 2006, der damalige DFB-Präsident Theo Zwanziger sowie die früheren Generalsekretäre Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt, vom DFB verklagt werden.

"Sollten Ansprüche vorliegen, gibt es keinen Ermessensspielraum. Es ist unsere Pflicht, einen Schaden, der dem DFB entstanden ist, geltend zu machen. Wir haben uns mit den drei Beteiligten darauf verständigt, dass sie auf die eintretende Verjährung verzichten. Das heißt, wir können den Ausgang des Verfahrens abwarten und dann über mögliche Schadenersatzansprüche befinden."

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