Rechtsstreit zwischen DFB und Hans

SID
Es wird die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung von Stefan Hans seitens des DFB verhandelt
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Im Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und seinem ehemaligen Vize-Generalsekretär Stefan Hans ist eine außergerichtliche Einigung in greifbare Nähe gerückt.

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Während des Kammertermins am Dienstag beim Arbeitsgericht Frankfurt/Main machten beide Seiten deutlich, dass sie an einem gütlichen Ausgleich bis zum nächsten Verhandlungstermin am 26. Juli (14.00 Uhr) interessiert sind. Eine "Mediation" (Vermittlung) soll bis dahin zum Ende der juristischen Auseinandersetzung führen.

Als Vorbild soll nach dem Willen von DFB-Vizepräsident Rainer Koch die Einigung mit Ex-Generalsekretär Helmut Sandrock dienen. "Wir haben uns mit der Herrn Sandrock geeinigt. Das wollen wir auch mit Herrn Hans schaffen. Ich hoffe, dass dies den Anwälten jetzt auch gelingt", sagte Koch.

Die Vorsitzende Richterin Ursula Schmidt, die eine außergerichtliche Einigung angeregt hatte, ist ebenfalls optimistisch. Nach ihrer Einschätzung gibt es "sehr gute Perspektiven", da "viele gute Lösungen" möglich sind.

Hans wird Selbstbereicherung vorgeworfen

Verhandelt wurde bei den beiden bisherigen Gerichtsterminen die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung seitens des DFB Mitte November als Folge der Affäre um die Vergabe der WM 2006, gegen die sich Hans zur Wehr setzt.

Der langjährige DFB-Mitarbeiter war angeblich im Archiv des Verbandes auf ein brisantes Dokument gestoßen. Das auf den 2. Juli 2000 (vier Tage vor der Vergabe der WM 2006) datierte Schriftstück, unterschrieben von WM-Organisationsboss Franz Beckenbauer und dem früheren FIFA-Vize-Präsidenten Jack Warner, beinhaltete erhebliche Zusagen an Warner.

Hans wird seitens des DFB vorgeworfen, seine Vorgesetzten, insbesondere den für Rechtsfragen zuständigen Koch, nicht umgehend über den Fund informiert zu haben. Nach dem ersten Verhandlungstermin am 4. Februar, bei dem Hans den früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Sandrock belastet hatte, war das Gericht zu keinem Urteil gekommen. Hans, dem zudem der Vorwurf der Selbstbereicherung angelastet wird, ließ das vermeintliche Fehlverhalten im Februar zurückweisen.

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