DFB muss Verzögerungen befürchten

SID
Der DFB möchte spätestens 2018 in ein neues, 109 Millionen Euro teures Leistungszentrum umziehen
© getty

Der DFB muss Verzögerungen beim geplanten Bau seiner neuen Zentrale inklusive Akademie befürchten. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat am Donnerstag dem Rechtsschutzbegehren des Frankfurter Rennklubs gegen den Abriss der Tribüne und anderer Gebäude auf der Galopprennbahn stattgegeben. Das OLG hob damit eine erlassene Genehmigung des Landgerichts auf.

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"Richtig ist, dass mit Beschluss vom 4. Februar das OLG auf Antrag des Rennklubs im Wege der einstweiligen Verfügung - also im Eilverfahren - untersagt hat, die Tribüne nebst der Rennbahn zurückzubauen oder abzureißen.

Das OLG hat damit anders entschieden als das zunächst zuständige Landgericht Frankfurt am Main, das den Antrag des Rennklubs zurückgewiesen hatte", teilte das Gericht auf SID-Anfrage mit. Gegen den Beschluss kann die Stadt Widerspruch einlegen, dann wird über den Antrag noch einmal mündlich verhandelt.

Der Rennklub wertet die Entscheidung des Oberlandesgerichts als "schwere Niederlage für den Versuch des Magistrats, auf der Galopprennbahn vollendete Tatsachen zu schaffen. Auch der DFB wurde mit dem Urteil in seine Schranken gewiesen und eines Besseren belehrt."

Rennklub erteilt Hausverbot

Als Reaktion auf den Gerichtsentscheid erteilte der Rennklub ein "sofortiges Hausverbot für Angehörige bestimmter städtischer Ämter". Der Renn-Klub teilte zudem mit, dass sich das Präsidium und der Vorstand "abermals in ihrer Rechtsauffassung bestätigt" sehen und "weiter für Galopprennen in Frankfurt kämpfen" werden.

Der DFB möchte spätestens 2018 in das 109 Millionen Euro teure Leistungszentrum umziehen. Die OLG-Entscheidung könnte den Zeitplan durcheinanderbringen.

Am Bau der neuen Zentrale besteht allerdings grundsätzlich kaum ein Zweifel. Schließlich war im Juni 2015 ein Bürgerentscheid der Akademie-Gegner gescheitert.

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