Wie es hieß, habe Heiderscheid wegen mehrerer Flugausfälle in Brüssel nicht zur Verhandlung erscheinen können. Ribery hatte Einspruch gegen ein Versäumnisurteil im Zusammenhang mit den Forderungen Heiderscheids eingelegt. Dieser hält die Provision aus dem Wechsel von Olympique Marseille zum FC Bayern im Jahr 2007 für gerechtfertigt, obwohl er damals nicht mehr dessen Berater war.
Im Zuge des vorherigen Wechsels Riberys von Galatasaray Istanbul nach Marseille im Jahr 2005 sei die Provision jedoch zunächst mündlich, später in einem handschriftlichen Vertrag vereinbart worden. Das Gericht beauftragte einen Gutachter zur Prüfung der Echtheit des Vertrages zwischen Ribery und Heiderscheid.
Ribery (34) behauptet, seine Unterschrift sei gefälscht worden. Stimmt das nicht, hat der Franzose Folgen wegen einer Falschaussage vor Gericht zu befürchten. Heiderscheid drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen möglicher Urkundenfälschung. Eine gütliche Einigung gilt als unwahrscheinlich.