Bundesverwaltungsgericht: DFL-Beteiligung an Polizeikosten grundsätzlich rechtmäßig

SID
Die Beteiligung der DFL an Polizeikosten ist grundsätzlich rechtmäßig.
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Die Beteiligung des Profi-Fußballs an Polizeikosten bei Risikospielen ist grundsätzlich rechtmäßig. Das stellte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag fest.

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Der konkrete Rechtsstreit zwischen der DFL und der Hansestadt Bremen über den Gebührenbescheid über 415.000 Euro wurde von Richter Wolfgang Bier aber an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen zurückverwiesen.

"Wir haben hier eine Entscheidung, die sicher anders ausgefallen ist, als wir angenommen haben", sagte DFL-Präsident Reinhard Rauball nach der Urteilsverkündung: "Das muss man einräumen. Das geht jetzt ans OVG Bremen zurück. Das muss man abwarten, da ist noch manches aufzuklären."

Richter: "Besteht die Gefahr für Doppelabrechnung"

Bier äußerte in seiner Urteilsbegründung, dass die "Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheides" wegen offener Fragen noch nicht vollständig feststehe. Das OVG, das in zweiter Instanz die Klage der DFL gegen den Gebührenbescheid abgewiesen hatte, müsse noch weitere Punkte klären - unter anderem, inwieweit Kosten für "polizeiliche Maßnahmen gegen einzelne Störer" herausgerechnet werden müssten. "Es besteht die Gefahr der Doppelabrechnung", sagte der Richter.

Grundsätzlich stellte das Bundesverwaltungsgericht aber fest: "Für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung darf grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden." Das OVG-Urteil zuungunsten der DFL wurde "im Wesentlichen" bestätigt.

Ausgangspunkt des Rechtsstreit war das Nordderby zwischen Werder und dem Hamburger SV im April 2015 gewesen, nach dem die Stadt den Gebührenbescheid verschickte. Die DFL hatte mit ihrer ersten Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremen im Jahr 2017 noch Erfolg. Doch das OVG der Hansestadt kassierte Anfang 2018 das Urteil.

Bremens Innensenator: "Antwort eindeutig 'Ja'"

Die DFL argumentierte seit Beginn der Auseinandersetzung, dass einzig der Staat für die Wahrung von Sicherheit und Ordnung verantwortlich sei. Außerdem führte der Profi-Fußball die rund 1,3 Milliarden Euro Steuern und Abgaben pro Jahr ins Feld. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hielt dagegen, dass die Kosten für ein Unternehmen wie die DFL mit Milliarden-Umsatz problemlos zu stemmen seien.

"Das Bundesverwaltungsgericht hat mit der Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben", sagte der SPD-Politiker: "Es ging ja um eine Grundsatzfrage, die einfach lautete, ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden. Die Antwort war eindeutig 'Ja'."

Der Streit wird im Fußball als Präzedenzfall angesehen. Ob sich weitere Bundesländer an dem Urteil orientieren und ebenfalls Gebühren erheben, ist noch offen. "Wir haben gehört, dass die Innenminister von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen die Gebühren ablehnen", sagte Rauball: "Wir haben eine Art Flickenteppich, was die Gebührenfrage anbelangt. Das berührt schon die Frage der Chancengleichheit der Vereine - je nachdem, zu welchem Bundesland sie gehören."

Roger Lewentz, Innenminister in Rheinland-Pfalz, begrüßte die Gerichtsentscheidung und brachte eine "bundeseinheitliche Gebührenordnung" als Lösungsansatz ins Spiel. "Die finanzielle Ausstattung der Profivereine und der Deutschen Fußball Liga lässt es durchaus zu, sie an den weitergehenden Kosten für Hochrisikospiele zu beteiligen", sagte der SPD-Politiker: "Die zunehmende Belastung der Polizei durch Gewaltexzesse im Stadion darf nicht alleine dem Steuerzahler aufgebürdet werden."

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