BVB-Attentäter Sergej W. legt Revision gegen Urteil ein

SID
Sergej W. wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt.
© getty

Die juristische Aufarbeitung des Anschlags auf den Mannschaftsbus des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund wird vor dem Bundesgerichtshof fortgesetzt. Wie das Landgericht Dortmund am Freitag auf SID-Anfrage bestätigte, haben sowohl der zu 14 Jahren Haft verurteilte Angeklagte Sergej W. als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

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Sergej W. war am Dienstag wegen versuchten Mordes, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter blieb damit unterhalb des Antrags der Staatsanwaltschaft, die lebenslängliche Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine Strafe von deutlich unter zehn Jahren plädiert.

Am 11. April hatte W. neben dem fahrenden BVB-Bus, der sich mit 28 Insassen auf dem Weg zum Champions-League-Heimspiel gegen AS Monaco befand, kurz nach der Abfahrt aus dem Mannschaftsquartier drei selbst gebaute Sprengsätze zur Explosion gebracht. Der damalige BVB-Spieler Marc Bartra erlitt bei dem Anschlag einen Armbruch sowie Fremdkörpereinsprengungen, ein begleitender Polizist ein Knalltrauma.

In dem Prozess hatte der Angeklagte die Tat zugegeben, aber jegliche Tötungsabsicht bestritten. Vielmehr hatte er erklärt, dass er mit Optionsscheinen auf einen Kurssturz der Aktie gewettet hatte und sich einen Gewinn von einigen Zehntausend Euro erhofft hatte.

Der Vorsitzende Richter Peter Windgätter sah es aber als erwiesen an, dass W. bei seinem Anschlag Todesopfer billigend in Kauf genommen habe. Dass der Angeklagte nicht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, habe er seinem Teilgeständnis zu verdanken.

In Prozess hatte das Gericht auch fast alle damaligen Businsassen als Zeugen vernommen. Bei ihren Zeugenaussagen gaben die Spieler dabei tiefe Einblicke in ihr Seelenleben. Mehrere damals im Bus befindliche Personen sind noch in psychologischer Behandlung.

Für den BVB, der in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten war, sei es wichtig, dass ein "akzeptabler Schuldspruch" gefallen sei, hatte Klub-Anwalt Alfons Becker nach der Urteilsverkündung mitgeteilt.