50+1-Regel: Kind lässt Übernahme-Antrag überraschend ruhen

SID
Martin Kind lässt seinen Übernahme-Antrag überraschend ruhen.
© getty

Präsident Martin Kind (73) lässt seinen Antrag auf eine Ausnahme-Genehmigung von der 50+1-Regel bei Hannover 96 überraschend ruhen. Dies teilte die Deutsche Fußball Liga am Montag mit.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

Damit sind die Pläne des Hörgeräte-Unternehmers zur Übernahme der Mehrheitsanteile von Hannover 96 vorerst gescheitert.

Die DFL beruft sich in ihrer Mitteilung auf ein Schreiben des Klubs, das am Montagvormittag bei der DFL eingegangen war. "Vor diesem Hintergrund ist bis auf Weiteres keine Entscheidung des DFL-Präsidiums in dieser Angelegenheit erforderlich", hieß es seitens der Liga. Die Mehrheitsverhältnisse bei Hannover 96 bleiben demnach unverändert.

Trotzdem: DFL sieht "Notwendigkeit einer offenen Grundsatzdebatte"

Unabhängig davon erkennt das DFL-Präsidium einstimmig "die Notwendigkeit einer ergebnisoffenen Grundsatzdebatte innerhalb des DFL e.V. und seiner Gremien". Aus Sicht der DFL erscheint es zweckmäßig, "in den kommenden Monaten die Formulierung und Umsetzung der 50+1-Regel zu überprüfen und dabei zu erörtern, wie wichtige Prinzipien der gelebten Fußball-Kultur in Deutschland zukunftssicher verankert werden können und ob gleichzeitig neue Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen sind".

Hannover begrüßte die Beschlussfassung der DFL "als einen großen Schritt in die richtige Richtung. Damit ergeben sich gute Chancen, dass die DFL unter Einbeziehung der in ihr vereinten Klubs einerseits ihrem Gestaltungsauftrag durch eine Modernisierung der Regeln im deutschen Profifußball nachkommt und andererseits einen Weg einschlägt, vernünftiges und nachhaltiges wirtschaftliches Handeln im Profifußball mit dem Erhalt der uns allen wichtigen traditionellen Werte des Fußballs in Deutschland zu verbinden", hieß es in einer Klubmitteilung am Nachmittag. Dieses Vorgehen würde 96 "die erhofften Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen".

Die 50+1-Regel besagt, dass ein Investor die Mehrheit an einem Verein halten kann, wenn er diesen mehr als 20 Jahre ununterbrochen und erheblich gefördert hat. Kind hatte im Falle eines Scheiterns angekündigt, gegen die Entscheidung klagen zu wollen.

Artikel und Videos zum Thema