Fans müssen Schadensersatz leisten

SID
Künftig können die Klubs Fans für Schadensersatz in die Pflicht nehmen
© getty

Fußball-Klubs können künftig Fans in Regress nehmen, wenn sie zum Beispiel durch das Zünden von Knallkörpern Strafen durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verursachen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stellte am Donnerstag eine Schadensersatzpflicht fest.

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Der 1. FC Köln hatte den BGH angerufen, um ein Vorkommnis vom 9. Februar 2014 im Heimspiel der 2. Bundesliga gegen den SC Paderborn zu klären. Durch das Werfen eines Knallkörpers waren sieben Personen im RheinEnergie-Stadion verletzt worden. Der Verein bezahlte eine Geldstrafe aufgrund des Urteils des DFB-Sportgerichts und verlangte vom Beklagten Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro.

Der BGH hat den Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, damit dieses die weiteren Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs prüft. Es geht dann um die Feststellung der Höhe der Regressforderung.

"Potenziellen Tätern werden die gravierenden Konsequenzen ihres Handelns für das eigene Portemonnaie deutlich vor Augen geführt", kommentierte Rainer Koch, 1. DFB-Vizepräsident für Recht- und Satzungsfragen, das Urteil sei "damit von fundamentaler Bedeutung für die Verfolgung und Ahndung von Zuschauerfehlverhalten durch die DFB-Sportgerichtsbarkeit".

Auch der FC ist zufrieden. "Die Entscheidung des BGH schafft für uns als Klub die dringend benötigte Rechtssicherheit bei der Frage, ob wir Strafen des DFB an diejenigen weitergeben können, die sie ursächlich zu verantworten haben", sagte Thomas Schönig, Vorstandsbeauftragter für Fankultur und Sicherheit beim 1. FC Köln.

Oberlandesgericht hatte Klage abgewiesen

Das DFB-Sportgericht hatte eine Geldstrafe von insgesamt 50.000 Euro sowie Bewährungsauflagen verhängt und weitere 30.000 Euro für Projekte und Maßnahmen, die der Gewaltprävention sowie der Ermittlung von konkreten Tätern bei den Fußballspielen dienen.

Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben, das Oberlandesgericht hatte indes in der Berufung die Klage abgewiesen. Somit war der BGH am Zug.

"Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass jeden Zuschauer die Verhaltenspflicht trifft, die Durchführung des Fußballspiels nicht zu stören", hieß es in der Urteilsbegründung, "verstößt er hiergegen durch das Zünden und den Wurf eines Knallkörpers, hat er für die daraus folgenden Schäden zu haften und sie zu ersetzen." Dies gelte auch für dem Verein auferlegten Geldbußen durch den DFB.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) reagierte äußerst positiv auf das Urteil. "Knallkörper und Bengalos sind gefährliche Gegenstände, die in Fußballstadien nichts zu suchen haben. Bislang blieben Vereine auf den Strafzahlungen sitzen, die ihnen die Sportgerichte auferlegt hatten, wenn eigene Anhänger vorsätzlich zündelten", sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow: "Fußballchaoten, die ihren Verein auf diese Weise schaden und Menschen in Gefahr bringen, geht es jetzt zurecht empfindlich an die Geldbörse."

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