Einen entsprechenden Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bestätigte das Gericht dem SID am Mittwochmorgen. Demnach sei das Verfahren "ganz frisch".
Das Kartellamt hatte für das Vergabeverfahren für den Zeitraum ab 2017/18, dessen Ergebnis am Donnerstag in Frankfurt verkündet wird, eine "No Single Buyer Rule" zur Voraussetzung gemacht. Die Live-Rechte dürfen demnach nicht komplett an einen Bieter gehen. Sky hatte in der laufenden Rechteperiode genau dieses Alleinstellungsmerkmal, auf dem Bezahlsender sehen die Abonnenten "Alle Spiele, alle Tore". Auf die aktuelle Vergabe hat das Verfahren in Düsseldorf keinen Einfluss mehr.