Keine Berufung nach "Eierkopp-Affäre"

SID
Jörg Schmadtke legt keine Berufung gegen das Urteil ein
© getty

Sportchef Jörg Schmadtke vom Bundesligisten 1. FC Köln wird nach seiner Bestrafung in der "Eierkopp-Affäre" nicht in Berufung gehen, der Klub übte allerdings deutliche Kritik am Strafmaß und am Kontrollausschuss des DFB.

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Das DFB-Sportgericht hatte Schmadtke am Dienstag zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro wegen "unsportlichen Verhaltens" verurteilt und war damit trotz geäußerter Bedenken dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses gefolgt.

Mit dem Verzicht auf eine Berufung solle ein "weiterer Imageschaden für den DFB und eine Belastung des 1. FC Köln vermieden werden", teilte der Klub mit: "Der FC bedauert außerordentlich, dass der DFB-Kontrollausschuss sämtliche Angebote, sich in der Sache gütlich zu einigen, ausgeschlagen und sich der Suche nach einem gemeinsamen Weg verweigert hat."

Auch FC-Präsident Werner Spinner übte harte Kritik. "Wir haben nach der Erfahrung bei der mündlichen Verhandlung in Frankfurt, bei der insbesondere der Kontrollausschuss stillos und weltfremd aufgetreten ist, jedes Vertrauen darin verloren, dass der Fall in den DFB-Instanzen fair und korrekt behandelt werden könnte", sagte Spinner: "Wir sehen keinerlei Aussicht auf Erfolg, das Urteil spürbar korrigieren zu können."

Schmadtke entschuldigte sich öffentlich

Schmadtke hatte in der Halbzeitpause des Punktspiels der Geißböcke bei Werder Bremen (1:1) am 12. Dezember 2015 das Schiedsrichter-Gespann als "Eierköppe" bezeichnet und war anschließend von Referee Guido Winkmann (Kerken) auf die Tribüne geschickt worden. Die vom Kontrollausschuss geforderte Strafe wegen "unsportlichen Verhaltens" hatte der 51-Jährige abgelehnt, sich aber für die Aussage öffentlich entschuldigt.

Er "verstehe und akzeptiere die Haltung des Gerichts, dass ein Freispruch einen Präzedenzfall geschaffen hätte", sagte Schmadtke nun: "Das Strafmaß ist für mich allerdings völlig überzogen." Der FC-Manager hatte den Vorfall zuvor bereits als "Bagatelle" bezeichnet, nach Meinung von Schmadtke ist der Begriff "Eierkopp" im Rheinland keine Beleidigung.

Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz hatte bei seiner Urteilsbegründung angemerkt: "Von uns aus hätte niemand etwas dagegen, wenn die Schiedsrichter sowas überhören. Aber wenn es gemeldet ist, müssen wir ran - ob wir wollen oder nicht. Die 6000 Euro sind an der unteren Grenze."

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