Müller: "Tuchel ist ein Diktator"

Von SPOX
Heinz Müller hat eine Klage gegen Mainz 05 eingereicht
© getty

Nachdem das Urteil des Mainzer Arbeitsgerichts im Rechtsstreit zwischen Mainz 05 und Ex-Keeper Heinz Müller in der vergangenen Woche für Aufsehen gesorgt hatte, nimmt der Torwart jetzt selbst öffentlich Stellung. Dabei erhebt er schwere Vorwürfe gegen seinen ehemaligen Trainer Thomas Tuchel.

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Müller beteuert im kicker, mit seiner Klage kein großes Fass aufmachen gewollt zu haben: "Mir ging es niemals und geht es auch heute nicht um ein Grundsatzurteil", so der vereinslose Torhüter.

Die Klage hatte er eingereicht, weil seine Forderung nach Prämienzahlungen in Höhe von 200.000 Euro vom Verein abgelehnt wurden. Auch eine Vertragsverlängerung sowie einen Vergleich lediglich über eine Zahlung schlug der Verein aus.

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Das Unverständnis Müllers richtet sich allen voran gegen den damaligen Trainer Thomas Tuchel, der den Keeper vor Beginn der Winterpause der Saison 2013/14 aus dem Profikader verbannt hatte. Durch diese Maßnahme sei Müller die Chance genommen worden, auf 23 Pflichtspiel-Einsätze in der Saison zu kommen. Die hätten automatisch zu einer Verlängerung seines Vertrags um ein Jahr geführt.

"Tuchel ist ein Diktator"

"Was er mit mir gemacht hat, war Mobbing hoch zehn!", beklagt Müller Tuchels Umgang. Der Trainer habe ihn vor der gesamten Mannschaft beleidigt: "Er hat mir ins Gesicht gesagt: 'Geh' zum Manager und lass dich ausbezahlen.'" Der Trainer soll ihm zudem deutlich gesagt haben, dass er unter ihm "weder die Nummer Eins, noch die Nummer Zwei, die Nummer Drei oder die Nummer Vier sein" würde.

Wütend sei Müller zudem gewesen, als er am ersten Tag nach der Winterpause einen ausgeleerten Spind vorfand: "Sogar die Bilder meiner Kinder waren rausgerissen und in eine Kiste geworfen, die neben der Toilette stand. Tuchel ist ein Diktator", erhebt der Kläger schwere Vorwürfe.

Im aktuellen Rechtsstreit seien Müller und sein Anwalt Horst Kletke aber nach wie vor offen, eine friedliche Lösung zu finden: "Wenn man will, ist das einfach. Man legt Berufung ein, wenn das noch nicht rechtswirksame Urteil vorliegt - und trifft eine Verständigung", so Kletke.

Heinz Müller im Steckbrief

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