"Dann wird Bosman erst wirklich wahr"

Von Daniel Reimann
Torhüter Heinz Müller klagte sich zurück zum FSV Mainz 05
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SPOX: Die Arbeitnehmer selbst, also die Spieler, könnten wiederum innerhalb der üblichen Kündigungsfristen hinschmeißen?

Stopper: Richtig. Die gewöhnlichen Fristen reichen zwischen drei und sechs Monaten. Sprich: Ein guter Spieler könnte den Verein jederzeit mit einer gewissen Vorlaufzeit beim nächstbesten Angebot verlassen. Und sein Arbeitgeber hat gar nichts davon.

SPOX: Wie ließen sich betriebsbedingte Kündigungen in einem Fußballverein überhaupt durchsetzen?

Stopper: Da kommen wir zum nächsten Witz: Spieler werden quasi unkündbar. Denn vor Gericht wird die Leistungsfähigkeit eines Profifußballers nur abstrakt betrachtet. Die Perspektive eines Arbeitsrichters in diesem Fall wäre klar: Hier steht ein Mensch, der aufrecht gehen kann und weiterhin seiner Arbeit, also Profifußball, bei seinem bisherigen Arbeitgeber nachgehen will. Wird das allgemeine Arbeitsrecht angewendet, wird er in diesem Verständnis geschützt. Deshalb muss er auch weiterhin in vergleichbaren Positionen eingesetzt werden.

SPOX: Zum Beispiel?

Stopper: Er muss als professioneller Fußballspieler eingesetzt werden, so steht es im Vertrag. Fakt ist in jedem Fall: Der Verein müsste den Spieler weiter bezahlen. Man stelle sich vor, ältere Spieler würden sich nach Auslaufen ihrer Verträge durch die Instanzen klagen und müssten wieder eingestellt werden. Wenn das bisher Realität gewesen wäre, würden Lothar Matthäus, Stefan Effenberg und Mario Basler auf der Gehaltsliste der Bayern stehen - und zwar als Spieler.

SPOX: So wie es sich im Fall Heinz Müller und Mainz 05 zumindest andeutet...

Stopper: Richtig. Müller ist ja auch schon etwas älter und nicht bei den größten Vereinen der Welt gefragt. Solche Spieler müssten sich dann zum Beispiel kein zweites Standbein als Trainer oder Spielerberater aufbauen. Stattdessen könnten sie noch sehr lange Zeit Profifußballer bleiben. Diese Vorstellung ist so absurd, dass es schwerfällt, sie als realistisches Szenario zu betrachten. Das Beispiel ist zwar utopische Spinnerei, aber wir würden uns tatsächlich auf solchen Ebenen hinbewegen.

SPOX: Wenn wir schon bei Zukunftsszenarien sind: Wie würde sich das Urteil auf das System der Transferentschädigung auswirken?

Stopper: Das System wurde zuletzt durch das Bosman-Urteil grundlegend verändert. Seitdem werden langfristige Arbeitsverträge geschlossen und frühzeitig verlängert, um Transferentschädigungssummen zu erhalten - was wir heute immer noch als Ablösesumme bezeichnen. Diese hohen Ablösesummen bei vorzeitigen Wechseln entschädigen die Vereine heute dafür, dass sie bei auslaufenden Verträgen im Gegensatz zu einst keinerlei Ablöse mehr verlangen dürfen. Sie sind eine der wichtigsten Einnahmequellen für Fußballklubs. Wenn künftig nur noch einmalig auf maximal zwei Jahre befristete Verträge ausgestellt werden dürfen, würde diese Komponente fast komplett wegfallen. Das würde das gesamte System der Transferentschädigung ins Wanken oder sogar zum Einsturz bringen.

Der Fall Bosman: Aktenzeichen RS C-415/93

SPOX: Das klingt danach, als könnte die Sprengkraft dieses Urteils weitaus größer sein als einst die im Fall Bosman.

Stopper: Genau. Denn im Fall Bosman wurden die schlimmsten Auswirkungen für die Vereine dadurch abgefangen, dass eine neue Vertragspraxis etabliert wurde. Wenn diese Vertragspraxis nun abgeschafft wird, dann wird Bosman zum ersten Mal wirklich wahr.

SPOX: Wie könnten Vereine denn diesmal die schwersten Auswirkungen abschwächen, wenn das "Müller-Urteil" bestätigt werden sollte?

Stopper: Das wird schwer. Denn wenn Profifußballer rechtlich den Level eines gewöhnlichen Arbeitnehmers einnehmen, ist es quasi unmöglich, zwischen all den derzeit gültigen Arbeitnehmerschutzgesetzen Schlupflöcher zu finden, so dass das bisherige System auch nur annähernd so weitergeführt werden könnte.

SPOX: Das bedeutet also, dass eine einzelne Richterin eines scheinbar kleinen Arbeitsgerichts in Mainz ein komplettes System über den Haufen werfen könnte?

Stopper: Durchaus. Die Richterin kümmert sich nicht um die Sorgen des Sports - und das muss sie auch nicht. Sie ist nicht verpflichtet, sich darüber den Kopf zu zerbrechen, ob Sie mit ihren Urteilen ein bestehendes Finanzierungs- und Ausgleichssystem im Profifußball stützt oder stürzt. Sie ist für die Anwendung von Gesetzen zuständig, wenngleich man über die richtige Anwendung in diesem Fall ganz sicher streiten kann. Fakt ist aber: Wenn diese zwei Welten, die des gewöhnlichen, schutzbedürftigen Arbeitnehmers und die des Profifußballers vereint werden, dann führt das zu einem Crash der Systeme.

SPOX: Wie lässt sich dieser Crash vermeiden, wenn das Urteil allen Kritikern zum Trotz bestätigt wird?

Stopper: Dafür müssten neue Gesetze geschaffen werden, die dem Profisport in irgendeiner Form die Fortführung seiner bisherigen Praxis ermöglichen. Dann müsste man das Teilzeitbefristungsgesetz um einen Passus erweitern, der dem Profisportler unstrittig eine Ausnahmestellung gewährt. Aber da gilt es jetzt erst einmal abzuwarten. Es handelt sich "nur" um ein Arbeitsgericht in Mainz. Das kann noch nicht als gefestigte Rechtsprechung gelten.

SPOX: Wie lang dürfte nun der Weg zu beziehungsweise durch die weiteren Distanzen dauern?

Stopper: Ich vermute, dass wir spätestens in den nächsten sechs bis neun Monaten mehr Klarheit haben.

SPOX: Sie klingen nicht gerade optimistisch, was Müllers Perspektive anbetrifft. Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass er in allen Instanzen Recht bekommt?

Stopper: Die Wahrscheinlichkeit ist aus meiner Sicht sehr niedrig. Für mich ist das Urteil aus Mainz nicht nachvollziehbar. Ich halte es kaum für vorstellbar, dass das bestätigt wird.

SPOX: Die Revolution im Fußball bleibt also aus?

Stopper: Ich denke, sie wird ausbleiben.

Seite 1: Mögliche Auswirkungen des Urteils auf den Profisport

Seite 2: Wie lässt sich ein "Crash" der Systeme verhindern?

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