BVB lässt Parteiwerbung verbieten

SID
Die Partei "Die Rechte" wollte mit dem Stadion der Dortmunder für sich werben
© getty

Borussia Dortmund hat vor dem Oberlandesgericht Hamm eine einstweilige Verfügung gegen die Partei "Die Rechte" erwirkt. Der lokale Kreisverband wollte bei der Kommunalwahl mit gelb-schwarzen Plakaten und dem Spruch "Von der Südtribüne in den Stadtrat" werben.

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Das Oberlandesgericht entschied am Montag, dass die geplanten Plakate das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Borussia Dortmund verletzen und untersagte der Partei die Verwendung der Wahlwerbung. Sie "erwecke den Eindruck, der BVB billige die plakatierte Werbung", auch wenn der Verein nicht namentlich genannt werde.

Noch in erster Instanz hatte das Landgericht Dortmund entschieden, die Partei dürfe Spruch und Farben verwenden. Sie gilt als Nachfolger des seit August 2012 verbotenen Nationalen Widerstand Dortmund.

Ihr Kandidat ist nach Informationen von "Der Westen" Anführer der Hooligangruppe "Borussenfront". Er hat lebenslanges Stadionverbot bei Dortmunder Heimspielen.

BVB begrüßt Entscheidung

Der Klub freute sich in einem Statement über die nicht anfechtbare Entscheidung der Justiz. Toleranz und Vielfalt seien zentrale Werte im Selbstverständnis der Borussia.

"Der BVB ist stolz darauf, von der U 9 bis zur Profimannschaft Spieler unterschiedlichster Nationalitäten, Ansichten und Glaubensrichtungen zu vereinen und zu integrieren", gab der BVB bekannt: "Borussia Dortmund lässt sich politisch durch niemanden instrumentalisieren."

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