Das Sportgericht des DFB verhängte das Urteil "wegen eines unsportlichen Verhaltens in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst".
Bei Hannovers 2:1-Sieg am 21. September war ein Zuschauer in der achten Minute auf das Feld gestürmt und musste von fünf Ordnern "eingefangen" werden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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