"Spiegel": Hoeneß kann auf Bewährung hoffen

SID
Uli Hoeneß hatte Anfang des Jahres Selbstanzeige gestellt
© getty

Bayern Münchens Präsident Uli Hoeneß kann im Verfahren um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angeblich auf ein mildes Urteil hoffen. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" will die Staatsanwaltschaft München II eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen.

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Zudem solle der 61-Jährige eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zahlen.

Laut Spiegel könnte das Urteil deshalb so milde ausfallen, weil ein Großteil der rund 3,2 Millionen Euro Steuerschulden angeblich bereits verjährt ist. So sollen Steuern in Höhe von 2,3 Millionen Euro bereits vor mehr als fünf Jahren hinterzogen worden sein. Der strafrechtlich relevante Anteil betrüge dann nur 900 000 Euro und läge damit unter der Grenze von einer Million Euro. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass bei Steuerhinterziehung über diesem Betrag keine Bewährungsstrafe mehr möglich sein soll.

Hoeneß hatte Anfang des Jahres beim Finanzamt Selbstanzeige wegen eines nicht ordnungsgemäß deklarierten Kontos in der Schweiz erstattet. Diese soll aber nicht vollständig gewesen sein. Der Bayern-Präsident reichte eine zweite Selbstanzeige ein, da ermittelte die Staatsanwaltschaft aber bereits.

Hainer: Hoeneß soll bleiben

Adidas-Vorstandsboss Herbert Hainer hat sich zudem für den Verbleib von Hoeneß als Aufsichtsratsvorsitzender des FC Bayern ausgesprochen - selbst für den Fall, dass Hoeneß wegen Steuerhinterziehung angeklagt wird. "Ich bin der Meinung, dass es keinen Besseren für diese Position gibt", sagte Hainer, der Aufsichtsrats-Vize des FC Bayern, dem Nachrichtenmagazin "Focus". Hoeneß sollte "eine zweite Chance" bekommen: "Dass er eine Riesendummheit begangen hat, weiß er selbst."

Im März hatte die Staatsanwaltschaft das Privathaus sowie Büroräume von Hoeneß untersucht und Haftbefehl erlassen. Dieser wurde gegen Zahlung einer Kaution in Millionenhöhe außer Kraft gesetzt.

Uli Hoeneß im Steckbrief