Mit der Geldstrafe ahndete das Sportgericht im schriftlichen Einzelrichterverfahren den Einsatz von Pyrotechnik durch Anhänger der Frankfurter in den Auswärtsspielen beim 1. FC Nürnberg am 21.09. und bei Fortuna Düsseldorf am 30.11.2012. Eintracht Frankfurt akzeptierte die Strafe bereits, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Ursprünglich sollte das Verfahren bereits zu Jahresbeginn abgeschlossen werden, weitere Vorfälle beim Rückrundenauftakt in Leverkusen zögerten eine Entscheidung allerdings hinaus. Das separat geführte Ermittlungsverfahren zu dieser Partie ist von der jüngst verkündeten Geldstrafe nicht betroffen.
Eintrachts Anhänger sind in der Vergangenheit wiederholt durch den illegalen Einsatz von Pyrotechnik im Stadion aufgefallen. Im Februar verabschiedete die Mitgliederversammlung des Vereins deshalb sogar eine Satzungsergänzung, in der Gewalt und Pyrotechnik ausdrücklich abgelehnt werden.
Auch HSV und Osnabrück müssen zahlen
Der Hamburger SV wurde wegen "unsportlichen Verhaltens" mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt. Vor dem Spiel bei Hannover 96 am 23. Februar 2013 waren vier Bengalische Feuer im Hamburger Fanblock gezündet worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Im Derby bei Preußen Münster am 2. März (1:3) sollen Anhänger des VfL Osnabrück zunächst versucht haben, den Ordnungsdienst beim Einlass zu überrennen. Kurz vor Anpfiff zündeten sie zudem Bengalos und Böller. Zwei Polizisten wurden dabei verletzt. So muss der Verein ebenfalls 6.000 Euro zahlen.
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