Finanzaufsicht untersucht Götze-Transfer

SID
Hätte Borussia Dortmund die Aktionäre früher über den anstehenden Wechsel informieren müssen?
© getty

Der spektakuläre Transfer von Mario Götze von Borussia Dortmund zum deutschen Meister Bayern München wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersucht.

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Dies berichtete die Süddeutsche Zeitung am Donnerstag. Es bestehe die Möglichkeit, dass der BVB beim 37 Millionen Euro schweren Wechsel seines Nationalspielers gegenüber seinen Aktionären Informationspflichten verletzt hat. Es drohe im schlimmsten Fall ein Bußgeld von einer Million Euro. Dortmunds Finanzchef Thomas Treß erklärte, man habe "korrekt gehandelt, daher gehen wir davon aus, dass es keine Geldbuße geben wird".

BVB Aktionären verpflichtet

Borussia Dortmund ist als börsennotierte Aktiengesellschaft verpflichtet, seine Aktionäre umgehend zu informieren, sobald Informationen bekannt werden, die den Aktienkurs bewegen könnten. Als der Transfer am Dienstag öffentlich geworden war, brach der Kurs der BVB-Aktie um mehrere Prozent ein.

Dortmund hatte zunächst am Dienstagmorgen (23. April) eine Meldung der Bild-Zeitung vom Vorabend bestätigt und mitgeteilt, dass Götze die Absicht habe, seine Ausstiegsklausel zu ziehen und zu Bayern München zu wechseln. Erst zwei Tage später, am 25. April, gab der Verein in einer sogenannten Ad-hoc-Meldung an der Börse den Wechsel Götzes offiziell bekannt.

"Uns waren die Hände gebunden"

Thomas Treß begründete die Verzögerung damit, dass erst an jenem Donnerstag das schriftliche Angebot von Bayern München eingegangen sei, gemeinsam mit einer schriftlichen Erklärung von Götze, dass er wechseln möchte. Und daraufhin habe man in Absprache mit der Bafin sofort die Ad-hoc-Meldung herausgegeben.

"Bis dahin waren uns die Hände gebunden. Wir können ja nicht aufgrund von Gerüchten in Boulevard-Medien den Kapitalmarkt informieren, das wäre unseriös", so Treß. Der BVB habe bis dahin auch keinen offiziellen Anruf von Bayern München erhalten.

Rückendeckung hatte der BVB zwischenzeitlich am Mittwoch (24. April) von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) erhalten, die sich der Ansicht der Westfalen anschloss. Eine Absichtserklärung von Götze sei nicht unbedingt ausreichend für eine Ad-hoc-Meldung.

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