Fall Ballack: Bayer Leverkusen muss zahlen

Von Philo Freiboth
Leverkusen hatte 2011 das krankheitsbedingte Fehlen Ballacks (r.) "nicht unverzüglich" gemeldet
© getty

Bayer 04 Leverkusen muss endgültig 25.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen Doping-Meldeauflagen im Fall Michael Ballack zahlen. Ein entsprechender Berufungsantrag Leverkusens ist vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS gescheitert.

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Bayer Leverkusen hat nach Ansicht des CAS bei einer Dopingkontrolle beim Training des Bundesligisten im September 2011 das krankheitsbedingte Fehlen Ballacks "nicht unverzüglich" gemeldet. Nicht sonderlich begeistert davon zeigte sich Wolfgang Holzhäuser: "Wir sind über den Spruch des CAS natürlich enttäuscht."

Der Bayer-Geschäftsführer gibt sich dennoch einsichtig: "Uns wurde ein organisatorisches Fehlverhalten vorgehalten. Bayer 04 akzeptiert natürlich die Entscheidung"

Kein Dopingvergehen

Holzhäuser betonte, dass es sich nicht um ein Doping-Vergehen handelte, was auch der CAS bestätigt hatte. Bayer hatte die Doping-Kontrolleure vor Ort informiert und erst nach einer Stunde die Meldung an die Europäische Fußball-Union (UEFA) weitergegeben.

Aus den Geschehnissen hat Leverkusen scheinbar gelernt: "Wir haben bereits seit geraumer Zeit pro-aktiv Konsequenzen gezogen und unser Meldesystem in Richtung der Anti-Doping-Agenturen auf nationaler und internationaler Ebene umgestellt. Die Verantwortung liegt nunmehr bei den jeweiligen Teammanagern der Mannschaften."

Michael Ballack im Steckbrief