Der DFB-Kontrollausschuss war in seinem Antrag bei der ursprünglichen Strafforderung geblieben, räumte aber bereits die Möglichkeit ein, das geforderte Geisterspiel auf zwei Partien aufzuteilen.
Zur Last gelegt wurden den Düsseldorfern Fan-Ausschreitungen in insgesamt fünf Spielen der vergangenen Saison, unter anderem während der beiden Relegationsspiele gegen Hertha BSC. Düsseldorfs Rechtsanwalt Horst Kletke sagte, der Klub behalte sich das Recht vor, in Berufung zu gehen.
Fortuna Düsseldorf im Steckbrief