Richter Hans Lorenz vom DFB-Sportgericht verurteilte Fortuna Düsseldorf zu zwei Teilausschlüssen
Richter Hans Lorenz vom DFB-Sportgericht verurteilte Fortuna Düsseldorf zu zwei Teilausschlüssen
© Getty

Zwei Teilausschlüsse

Freitag, 10.08.2012

DFB-Sportgericht mildert Strafe gegen Düsseldorf

Fortuna Düsseldorf hat in den Verhandlungen mit dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes einen Teilerfolg erzielt. Das Geisterspiel darf auf zwei Partien aufgeteilt werden.

Der DFB-Kontrollausschuss war in seinem Antrag bei der ursprünglichen Strafforderung geblieben, räumte aber bereits die Möglichkeit ein, das geforderte Geisterspiel auf zwei Partien aufzuteilen.

Zur Last gelegt wurden den Düsseldorfern Fan-Ausschreitungen in insgesamt fünf Spielen der vergangenen Saison, unter anderem während der beiden Relegationsspiele gegen Hertha BSC. Düsseldorfs Rechtsanwalt Horst Kletke sagte, der Klub behalte sich das Recht vor, in Berufung zu gehen.

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Fortuna Düsseldorf hat in den Verhandlungen mit dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes einen Teilerfolg erzielt. Das Geisterspiel darf auf zwei Partien aufgeteilt werden.

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