Die Frankfurter Fans waren in der vergangenen Saison mehrfach negativ aufgefallen
Die Frankfurter Fans waren in der vergangenen Saison mehrfach negativ aufgefallen
© Getty

Teilausschluss von Fans beim ersten Heimspiel?

Montag, 23.07.2012

Eintracht Frankfurt zieht vor DFB-Bundesgericht

Eintracht Frankfurt hat am Montag offiziell Einspruch gegen das Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eingelegt. "Die Erkenntnisse der mündlichen Verhandlung sind nach unserer Auffassung im Urteil des Sportgerichts nicht ausreichend berücksichtigt", sagte Eintracht-Finanzvorstand Axel Hellmann in einer Mitteilung des Aufsteigers.

Wann genau der Gang vor das Bundesgericht stattfindet, ist noch unklar. Der Verein muss die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor der Einspruch Frankfurter wiederum innerhalb von 14 Tagen begründet werden muss.

Die Frankfurter drängen ihrerseits jedoch auf eine schnelle Entscheidung der nächsten Instanz. "Wir werden für unseren Teil die Fristen schon aus Gründen der Planungssicherheit bestimmt nicht voll ausreizen", erklärte Hellmann.

Das Sportgericht hatte am Freitag den vom Kontrollausschuss geforderten Teilausschluss von Fans im ersten Heimspiel der Frankfurter gegen Bayer Leverkusen bestätigt. Der Klub darf insgesamt nur 20.000 Sitzplatzkarten verkaufen und soll 50.000 Euro Strafe zahlen, weil Anhänger in der vergangenen Zweitligasaison mehrfach negativ aufgefallen waren.

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34. Spieltag

Eintracht Frankfurt hat am Montag Einspruch gegen das Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes eingelegt. Es geht um einen Teilausschluss von Fans im ersten Heimspiel.

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