Breno (r.) muss im Falle einer Verurteilung mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen
Breno (r.) muss im Falle einer Verurteilung mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen
© Getty

Keine Absprachen über Haftstrafe für Breno

Donnerstag, 21.06.2012

Staatsanwaltschaft weist Bericht zurück

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat einen Bericht über eine mindestens fünfjährige Gefängnisstrafe für den wegen schwerer Brandstiftung angeklagten FC-Bayern-Profi Breno zurückgewiesen. "Es haben solche Absprachen nicht stattgefunden", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Steinkraus-Koch, am Donnerstag. Der Bericht sei "ein Schmarrn".

Die Münchner "Abendzeitung" hatte zuvor ohne Nennung einer Quelle geschrieben, Breno "soll nach "AZ"-Informationen nicht mit einer Bewährungsstrafe davonkommen". Weiter hieß es: "Fünf Jahre Freiheitsstrafe sind für die Staatsanwaltschaft und die 12. Strafkammer beim Landgericht München I offenbar die untere Strafzumessungs-Grenze." Breno soll im September 2011 in seiner Villa Feuer gelegt haben. Verletzt wurde niemand. Der 22-Jährige schweigt bislang zu den Vorwürfen.

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Die Münchner Staatsanwaltschaft hat einen Bericht über eine mindestens fünfjährige Gefängnisstrafe für den wegen schwerer Brandstiftung angeklagten Breno zurückgewiesen.

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