Kartellamt genehmigt Vermarktungspläne der DFL

SID
Das Kartellamt genehmigte die Zentralvermarktung der Medienrechte der Bundesliga und 2. Liga
© Getty

Grünes Licht für die Zentralvermarktung: Das Bundeskartellamt hat den Ligaverband und die DFL zur Beachtung einer Vielzahl von Kriterien bei der Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Liga von der Saison 2013/2014 an verpflichtet. Die DFL hat die Vorgaben akzeptiert. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, sehe sie auf dieser Basis keinen Anlass zum Einschreiten gegen die Zentralvermarktung.

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Die DFL begrüßte die Entscheidung des Bundeskartellamtes. Damit könnten die Rechte wie am 19. Dezember 2011 angekündigt im vorgesehenen Zeitrahmen ausgeschrieben werden.

"Dies war ein großer Schritt mit Blick auf die anstehende Vergabe der Medienrechte. Die kartellrechtlichen Grundlagen der Ausschreibung sind nun klar", sagte Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung.

Um kartellrechtliche Bedenken der Behörde auszuräumen, hatten Ligaverband und DFL verschiedene Selbstverpflichtungen angeboten. Das Bundeskartellamt erklärte diese nun für rechtsverbindlich, um ein faires, diskriminierungsfreies und transparentes Vergabeverfahren sicherzustellen.

Bündelung der Rechte grundsätzlich wettbewerbsbeschränkend

Die Bündelung und zentrale Vermarktung der Medienrechte durch die DFL stelle grundsätzlich eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar, erklärte das Bundeskartellamt.

Nach deutschem und europäischem Kartellrecht könnten derartige Vereinbarungen nur dann vom Kartellverbot befreit werden, wenn damit Effizienzvorteile verbunden seien und die Interessenten daran in angemessener Form beteiligt würden.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, erklärte: "Die zentrale Vermarktung von Medienrechten schränkt zwar den Wettbewerb zwischen den Vereinen ein. Sie bietet aber auch eine Reihe von Vorteilen und Effizienzen, da stets über die Liga als Ganzes berichtet werden kann und nicht jeder Verein einzeln über die Art und Weise der Berichterstattung über seine Spiele entscheidet."

Mundt weiter: "Unsere Entscheidung zielt darauf ab, diese Vorteile zugunsten der potentiellen Käufer der Rechte und damit letzten Endes auch der Verbraucher zu sichern. Das vorgesehene Modell ermöglicht den Medien einen wettbewerblichen Zugriff auf eine Reihe von Liga-Paketen über verschiedene Verbreitungsarten und -wege. Ligaverband und DFL haben sich dem Bundeskartellamt gegenüber verpflichtet, mehrere Pakete für die Live-Übertragung von Spielen sowie für die Highlight-Berichterstattung anzubieten."

Zwei Szenarien für die Höhepunkt-Berichterstattung

Die Rechte für die frei empfangbare Höhepunkt-Berichterstattung sollen in zwei alternativen Szenarien angeboten werden. Im ersten Szenario ist die erste Highlight-Berichterstattung des Spieltages im Fernsehen vorgesehen. In Szenario zwei würde die Berichterstattung zunächst über Web-TV oder mobile Übertragungen erfolgen. Die früheste Fernseh-Berichterstattung ist in diesem Fall für 21.45 Uhr vorgesehen.

Das Bundeskartellamt hatte den Beteiligten bereits im Sommer vergangenen Jahres signalisiert, dass es gegen die Ausschreibung der beiden Modelle keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gebe.

Das Bundeskartellamt ermittelte nach eigenen Angaben die Marktverhältnisse eingehend und befragte potenzielle Käufer der Rechte sowie andere Marktteilnehmer. Bei der Bewertung der Wettbewerbsbeschränkung durch die zentrale Vermarktung berücksichtigte die Bonner Behörde auch die Besonderheiten des Ligabetriebes.

Das Bundeskartellamt will sicherstellen, dass jedem Interessenten an den Medienrechten attraktive Inhalte angeboten werden. Darüber hinaus dürfe die DFL nicht willkürlich darüber entscheiden, welche Käufer den Zuschlag erhielten und welche nicht, erklärte die Behörde. Die DFL habe sich daraufhin zur Durchführung eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens verpflichtet.

Vor der letzten Vergabe der TV-Rechte der Bundesliga und der 2. Liga hatte das Kartellamt mit umfassenden Vorschriften ursprüngliche Pläne zur TV-Vermarktung der DFL durchkreuzt.

In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatten sich beide Seiten später darauf verständigt, bei der nun anstehenden Ausschreibung der Rechte schon im Vorfeld enger zu kooperieren.

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