Deutsche Profiklubs, die an UEFA-Klub-Wettbewerben teilnehmen wollen, müssen künftig diesen Anforderungen nachkommen.
"Die fristgerechte Erfüllung ist somit ausdrückliche Voraussetzung dafür, dass die Lizenz des Ligaverbandes auch zur Teilnahme an den UEFA-Klubwettbewerben berechtigt. Das nationale Lizenzierungsverfahren bleibt unberührt", teilte die Deutsche Fußball Liga mit.
Neuregelung in Bezug auf den Sicherungsfonds
Außerdem stimmten die Mitglieder einer Neuregelung in Bezug auf den Sicherungsfonds zu.
Klubs, die diesen in Anspruch nehmen wollen, müssen dies künftig bis zum 15. April tun (bisher 30. April).
Damit einhergehend werden dem Lizenznehmer bei Inanspruchnahme bis zu sechs Punkten abgezogen (bisher drei Punkte).
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