Sportgericht verhandelt gegen Oehrl und Wollitz

SID
Torsten Oehrls Sperre wird am 7. November vor dem Sportgericht verhandelt
© Getty

Das DFB-Sportgericht entscheidet am 7. November über die Geldstrafe für Trainer Claus-Dieter Wollitz (Energie Cottbus) und die Sperre des Augsburgers Torsten Oehrl.

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Ab 14.15 Uhr wird in der Frankfurter DFB-Zentrale mündlich über den Einspruch von Wollitz gegen die Geldstrafe von 2000 Euro verhandelt. Geleitet wird die Verhandlung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Wollitz hatte sich im Cottbuser Zweitliga-Spiel bei Fortuna Düsseldorf am 24. September unsportlich an der Seitenlinie verhalten, sich unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter-Team um Tobias Welz (Wiesbaden) geäußert und war auf die Tribüne verwiesen worden.

Zudem entscheidet das Sportgericht am Montagnachmittag im schriftlichen Verfahren über den Einspruch Oehrls. Am 30. Oktober war er in der 75. Minute des Bundesliga-Spiels zwischen dem 1. FC Köln und dem FC Augsburg von Schiedsrichter Peter Gagelmann (Bremen) des Feldes verweisen worden. Der FC Augsburg hat eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren beantragt.

Torsten Oehrl im Steckbrief

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