Das DFB-Sportgericht wird den Einspruch des Bundesligisten Borussia Mönchengladbach gegen die Vier-Spiele-Sperre von Abwehrspieler Roel Brouwers am 7. Oktober verhandeln.
Das gab der Deutsche Fußball-Bund am Donnerstag bekannt. Die Gladbacher hatten am Mittwoch Einspruch gegen das DFB-Urteil eingelegt, weil sie es als zu hart empfinden.
Der niederländische Abwehrspieler hatte am Samstag im Spiel gegen Schalke 04 (2:2) nach einem Foul an seinem Landsmann Klaas-Jan Huntelaar in der 77. Minute die Rote Karte gesehen.