Entscheidung im Streit DFL/Kartellamt vertagt

SID
DFL-Vorsitzender der Geschäftsführung: Christian Seifert
© Getty

Die Entscheidung im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Bundeskartellamt ist auf den 16. September vertagt worden. Die DFL landete einen "Punktsieg".

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Nach einer schweißtreibenden Verhandlung freute sich Ligaboss Reinhard Rauball auf ein Eis, in erster Linie aber über den "Punktsieg" gegen das Bundeskartellamt.

"Wir sind mit dem Verlauf der Verhandlung mit Blick auf künftige Rechtevergaben durchaus zufrieden. Im Mittelpunkt stand für uns die Frage: Was ist rechtsstaatlich erlaubt? Darf eine Behörde durch eine Pressekonferenz öffentlich Fakten schaffen, ohne einen Bescheid zu erlassen? Nur darum ging es", sagte der Präsident des Ligaverbandes nach der ersten Verhandlungsrunde am Donnerstag in Düsseldorf im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL), dem Ligaverband und dem Bundeskartellamt.

Zuvor hatte der 1. Kartellsenat des Oberlandes-Gerichts Düsseldorf unter Vorsitz von Richter Jürgen Kühnen die Entscheidung auf den 16. September vertagt. Dann will der Senat nach erneuter Prüfung der aktuellen Faktenlage verkünden, ob das Bundeskartellamt zukünftig frühzeitig eine verbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Ausschreibung treffen muss.

Rauball: "Vorgehen nicht mit Rechtsstaat zu vereinbaren"

Im vergangenen Jahr war der Liga im Vorhinein ein bestimmtes Verwertungsszenario faktisch mit Hilfe von öffentlichen Verlautbarungen - aber ohne einen Beschluss - untersagt worden.

"Für uns bleibt ein derartiges Vorgehen nicht mit den Prinzipien des Rechtsstaats zu vereinbaren", erklärte Rauball, der gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung, Christian Seifert, die DFL-Delegation angeführt hatte, nach der rund zweieinhalbstündigen Verhandlung.

Der Präsident von Borussia Dortmund fügte hinzu: "Wir sind daher froh, dass das Gericht für künftige Ausschreibungen dem Kartellamt Grenzen gesetzt hat. Das ist die Grundlage, um für die Spielzeiten ab 2013/2014 rechtzeitig Klarheit zu schaffen. Es muss die Möglichkeit geben, die Vorgehensweise einer Bundesbehörde gerichtlich überprüfen zu lassen."

Rauball gestand aber ein, dass auch dem Kartellamt im Rückblick auf das vergangene Jahr vom Gericht der Rücken gestärkt wurde. Denn zunächst hatte der Senat eindeutig darauf hingewiesen, dass seiner Meinung nach alle wesentlichen Beschwerdeanträge der DFL unzulässig seien und demnach die Beschwerde abzuweisen sei.

Geplantes Vermarktungsmodell unzulässig

Das Gericht hielt es für rechtens, dass das Kartellamt im Zuge der Ausschreibung für die Medienrechte ab der laufenden Saison 2009/2010 öffentlich mitgeteilt hatte, dass es das geplante Vermarktungsmodell für unzulässig halte.

Das Amt hatte unter anderem beanstandet, dass eines der beiden zur Ausschreibung vorgesehenen Szenarien eine Erstberichterstattung im Free-TV über Samstagsspiele erst ab 22.00 Uhr vorgesehen hätte.

"Mit der Erteilung des Zuschlags wäre schon ein Verstoß möglich und damit auch eine Wiederholungsgefahr möglich gewesen. Schon ein drohender Gesetzesverstoß reicht aus, um eine Unzulässigkeit im Vorfeld zu beanstanden. Dann besteht eine Erstbegehungsgefahr", argumentierte das Gericht.

Bei nächster Vergabe im Vorfeld juristische Fragen klären

Der Kartellsenat gab der DFL mit auf dem Weg, vor der nächsten Ausschreibung der Medienrechte ab der Saison 2013/14 im Vorfeld alle Unwägbarkeiten juristisch prüfen zu lassen und mögliche Szenarien der Berichterstattung in Free-TV, Pay-TV und anderen elektronischen Medien in Bezug auf das Kartellrecht abklären zu lassen. So könnte man Rechtsstreitigkeiten wie in dieser Saison verhindern.

"Wir sind davon überzeugt, dass wir unsere Position sachlich, aber in der gebotenen Deutlichkeit vorgetragen haben. Nun obliegt die Bewertung dem Gericht. Auch wenn wir von unseren Argumenten überzeugt sind, wissen wir, dass wir juristisches Neuland betreten", meinte Rauball, ehe er den Heimweg Richtung Dortmund antrat.

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