Klinsmann scheitert mit Antrag gegen taz

SID
Jürgen Klinsmann Antrag gegen die taz wurde abgewiesen
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Das Landgericht München hat den Antrag von Bayern-Coach Jürgen Klinsmann gegen die Berliner Tageszeitung "taz" abgewiesen. Es sei eine satirische Meinungsäußerung, so das Gericht.

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Bayern Münchens Trainer Jürgen Klinsmann ist mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Berliner Tageszeitung "taz" gescheitert.

Wie die Zeitung am Dienstag mitteilte, hat das Landgericht München I den Antrag des Ex-Nationalspielers zurückgewiesen, dem Blatt die Veröffentlichung ihres Ostertitels vom 11. April mit einem Bild, in dem Klinsmann als gekreuzigter Christus dargestellt wird, zu untersagen.

Abbildung als satirische Meinungsäußerung gewertet

"Es liegt eine satirische Meinungsäußerung vor, deren Kernaussage sich nicht auf religiösem Gebiet bewegt, sondern den beruflichen Erfolg des Antragstellers als Fußballtrainer behandelt", befand das Gericht.

Die taz hatte den in der Kritik stehenden Klinsmann in ihrer Ausgabe am Ostersamstag in einer satirischen Darstellung am Kreuz abgebildet, neben der Schlagzeile "Always Look on the Bright Side of Life" als Anspielung auf den Monty-Python-Film "Das Leben des Brian" und mit der Unterzeile "Von Deutschlands Superstar zu Bayerns Buhmann".

Klinsmann hatte sich dadurch in seinem Persönlichkeitsrecht und "in seiner religiösen Ausprägung auf das Massivste und Unerträglichste verletzt" gefühlt. Klinsmann sah sich als Objekt und Opfer blasphemischer Angriffe sowie Hohn und Spott ausgesetzt.

"Bereich der Satire"

Nach Meinung des Gerichtes sei die "Art der Darstellung dem Bereich der Satire zuzuordnen: Eine reale Kreuzigung des Antragstellers steht nicht im Raum. Vielmehr wird der berufliche Niedergang des Antragstellers symbolisch dargestellt."

Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers wiege durch die Art des gewählten Symbols nicht so schwer, "als dass hierdurch die Meinungsäußerungsfreiheit der Antragsgegnerin eingeschränkt werden könnte."

Es müsse daher "dahinstehen", schrieb das Gericht, "ob es sich bei der gegenständlichen Äußerung tatsächlich um "die vielleicht schlimmste Entgleisung" handelt, die es nach Auffassung des Antragstellers "in den Medien jemals gegeben hat", oder ob der taz eine - wie sie meint - humorvolle Darstellung eines aktuellen, in der Öffentlichkeit diskutierten Themas gelungen ist".

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