Nach DFB-Angaben hat der VfL dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.
Im Pokal-Viertelfinale gegen den Hamburger SV am 26. Februar wurde aus dem Wolfsburger Fanblock eine Leuchtrakete auf das Spielfeld geschossen, woraufhin die Begegnung kurzzeitig unterbrochen werden musste.
In der Bundesliga-Partie zwischen den beiden Nordrivalen am 22. März wurden im Hamburger Fanblock vier Knallkörper und eine Rauchbombe gezündet.
Darüber hinaus wurde das Schiedsrichter-Team beim Verlassen des Spielfeldes von Zuschauern auf der Haupttribüne mit Bier übergossen.