VfB darf nicht für private Sportwetten werben

SID

Stuttgart - Der VfB Stuttgart darf bis auf weiteres nicht für private Sportwetten werben. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies einen Eilantrag des Klubs gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurück.

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Das höchste Verwaltungsgericht des Landes hatte den VfB Ende Oktober 2007 verpflichtet, jegliche Werbung für private Sportwettenanbieter wie "bwin" zu unterlassen.

Das Verbot gilt jetzt so lange, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) über eine Klage des Vereins gegen den seit Anfang des Jahres geltenden Glücksspielstaatsvertrag entscheidet (Az: 4 K 456/08).