"Ein Gebot der Vernunft"

Von Stefan Rommel
Erwin Staudt, Reinhard Rauball
© Getty

Frankfurt - Der VfB Stuttgart hat am 06. Februar 2008 ein gerichtliches Eilverfahren gegen den Glücksspielstaatsvertrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.

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Bei einer Pressekonferenz in der Zentrale der DFL in Frankfurt am Main erläuterte VfB-Präsident Erwin Staudt (im Bild rechts) im Beisein von DFL-Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Reinhard Rauball (im Bild links) das Vorgehen des Deutschen Meisters gegen den seit 01. Januar 2008 geltenden Vertrag.

"Wir sehen darin ganz klar einen Verstoß gegen den Geister aller EU-Wettbewerbskriterien und eine eindeutige Benachteiligung des VfB Stuttgart", sagte Staudt.

Unterstützung von der DFL 

"Wir sind davon überzeugt, dass der Glücksspielstaatsvertrag verfassung- und europarechtswidrig ist. Deshalb gehen wir vehement dagegen vor."

Unerstützung bekommt der VfB dabei von der Deutschen Fußball Liga. "Wir brauchen diesen Markt. Von einem liberalisierten Sportwettenmarkt profitiert nicht nur die Bundesliga, sondern auch der Amateurfußball und der Breitensport", so Rauball.

Allerdings verzichtete die DFL anders als der VfB auf gerichtliche Schritte. "Wir wollen keine bundesweiten gerichtlichen Verfahren. Wir wollen weiterhin einen breiten, ehrlichen Dialog mit Politik, Wirtschaft und Sport. Wir denken, dass Gespräche weiter Sinn machen, um ein praktikables Zukunftsmodell zu erarbeiten."

"Staat monopolisiert"

Auf 100 bis 300 Millionen Euro jährlich bezifferte Rauball die Verluste des Profi-Fußballs in Deutschland durch den Vertrag. Allein der größte Wettanbieter bwin habe 2007 ein Budget von ca. 80 Millionen Euro für das Sport-Sponsoring bereit gestellt.

"Wenn sich z. B. die portugiesische Liga "League bwin" nennen darf und man in Deutschland nicht mehr dafür werben darf, was im Ausland noch möglich ist, muss die Frage erlaubt sein, ob hier immer noch der Gleichheitsgrundsatz der EU gilt", so Rauball.

Besonders sauer stößt Stuttgarts Präsident Staudt dabei die Rolle des Staats auf. "Die EU gibt immer den Wettbewerb als oberstes Postulat aus. Aber was macht der Staat denn hier? Er monopolisiert, dabei ist seine Aufgabe lediglich die Kontrolle."

Werbe-Verbot für alle privaten Wettanbieter 

Der Glücksspielstaatsvertrag bedeutet de facto ein Werbe-Verbot für alle privaten Wettanbieter und verschafft somit den staatlichen Lotterieanbieter eine eindeutige Monopolstellung.

Diese könnten fatale Folgen haben, so Rauball. "Der Kunde geht dann ins Ausland und wettet dort. Somit kann der Staat seiner Kontrollfunktion nicht mehr nachkommen und die Suchtgefahr steigt."

Gerade damit hatten die Bundesländer vor der Unterzeichnung des Vertrags argumentiert: Private Anbieter würden die Kunden zu immer mehr Wetten animieren und damit die Suchtgefahr erheblich erhöhen.

Rauball nennt Lösungsmodell

"Dabei ist gerade die deutsche Glücksspielpolitik nicht kohärent und systematisch gegen Suchtgefahren ausgerichtet", sagte Rauball weiter. Zudem wies Staudt darauf hin, dass die Herkunft der bisherigen Abgaben aus Lotterie- und Sportwetten-Umsätzen in öffentliche Fördermittel nicht korrekt dargestellt werde.

"Der Anteil der Sportwetten-Abgaben beträgt weniger als 10 Prozent, mehr als 90 Prozent werden aus Lotterien bezogen und blieben auch bei einer Liberalisierung des Sportwetten-Marktes unangetastet. Dieses Schreckensargument ist also schlichtweg falsch."

Als Lösungsmodell nannte Rauball das "duale System" mit einem Nebeneinander von Staat und Privatanbietern. In anderen Ländern wie Großbritannien, Spanien, Österreich und Italien funktioniere dieses schon seit Jahren sehr erfolgreich.

"Strengere Kontrollen"

"Wir bräuchten dazu strenge Kontrolle bei der Vergabe von Lizenzen an die Anbieter, sowie einige Kontrollinstanzen wie die Altersbeschränkung oder eine Limitierungsgrenze", so Rauball. "Regulieren und kontrollieren ist immer besser als im Grundsatz zu verbieten. Unser Ziel ist ein Gebot der Vernunft."

Die DFL unterstütze den VfB Stuttgart dabei zwar in der Sache, aber nicht finanziell. Präsident Staudt blieb dennoch angriffslustig. "Wir lassen uns nicht alles gefallen, wenn wir meinen, im Recht zu sein. Deshalb halten wir uns auch die Option offen, auf Schadenersatz für bisher und zukünftig entgangene Einnahmen zu klagen."

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