Millionen-Klage von bwin abgewiesen

SID

Bremen - Werder Bremens ehemaliger Trikotsponsor "bwin" ist mit einer Millionenklage gegen die Stadt Bremen gescheitert. Das Landgericht Bremen wies die Klage des privaten Sportwettenanbieters über sechs Millionen Euro Schadenersatz als unbegründet zurück.

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Der Bundesligist durfte in der Saison 2006/2007 nicht auf den Trikots für das Unternehmen werben. Die vom Werder-Sponsor seinerzeit eingelegten Rechtsmittel gegen das Verbot waren erfolglos geblieben.

Das Unternehmen argumentierte in der Klage beim Landgericht, dass durch das Verbot der Trikotwerbung bei Werder Bremen ein Schaden von mehr als sechs Millionen Euro entstanden sei. Ein Sprecher des Bremer Innensenators begrüßte das Urteil. Es habe die Position der Verwaltung eindeutig bestätigt: "Die Verwaltung hat das Verbot unter sorgfältiger Abwägung der nationalen und europarechtlichen Rechtsprechung ausgesprochen und auf mehr als 100 Seiten stichhaltig begründet."

Der Vorsitzende Richter betonte in der mündlichen Verhandlung, die Feststellung der Verwaltung, dass "bwin" in Bremen keine Sportwetten anbieten oder vertreiben dürfe, sei durch die Rechtsprechung gedeckt.

Zuvor hatten auch Gerichte in anderen Bundesländern festgestellt, dass die DDR-Erlaubnis des Unternehmens keine Gültigkeit besitzt. Der Sportwettenanbieter, der über eine Lizenz aus den letzten Monaten der DDR verfügt, pocht ausdrücklich auf einen Anspruch, auch nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag Sportwetten vermitteln zu dürfen.