Der schmale Grat

Von Stefan Moser
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© Getty

München - Eigentlich hat ihn niemand danach gefragt. Nichtsdestotrotz fühlte sich Albert Streit bemüßigt, zu seiner sexuellen Ausrichtung Stellung zu nehmen.

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"Also ich bin nicht schwul oder so", gab der Frankfurter am frühen Samstagabend zur besten Sendezeit unerwartet Auskunft. Verantwortlich für Streits vermeintlichen Erklärungsnotstand war eine Szene aus der 9. Minute beim 2:1-Sieg seiner Eintracht gegen den Hamburger SV. 

Während eines Zweikampfs an der Eckfahne griff Streits rechte Hand beherzt ins Zentralmassiv seines Gegenspielers Thimothee Atouba. Ein eher unabsichtlicher Fauxpas im Gezupfe und Gezerre mit dem Gegner. Unkeusche Absichten jedoch vermutete ohnehin niemand im Stadion.

"Eine klare Rote Karte" 

Am wenigsten Atouba selbst. Oder aber er ergriff Selbstjustiz - aufgrund sexueller Belästigung. Jedenfalls zuckte der Kameruner kurz und revanchierte sich dann per Ellbogen in Streits Gesicht. Keine zwei Minuten später trat er dem Frankfurter in vollem Lauf ohne jedwede Chance auf den Ball in die Hacken.

Die zweite Szene ahndete Schiedsrichter Manuel Gräfe mit Gelb. Der Schlag ins Gesicht dagegen entging den Unparteiischen. "Das war eine klare Rote Karte", sagte Streit hinterher, und er hatte Recht. Atouba hatte schlicht die Nerven verloren und sich zu einer Tätlichkeit hinreißen lassen.

Als Grund für den Ausraster kann man noch gelten lassen, dass Streits Fehlgriff für Atouba sicher schmerzhaft war. Als Rechtfertigung aber reicht es nicht. Es gehört letztlich zum Anforderungsprofil eines Fußballprofis, auch in solchen Situation nicht den Kopf zu verlieren.

"Vielleicht lernt er das ja irgendwann", knurrte Streit später: "Denn es war ja nicht das erste Mal."

Atouba als Wiederholungstäter

In der Tat neigt Atouba, sonst ein ausgezeichneter Fußballer und nach Aussagen seiner Mannschaftskollegen auch ein liebenswerter Zeitgenosse, auf dem Platz immer wieder zu cholerischen Ausbrüchen. Der Grat zwischen Motivation und Übermotivation, zwischen Agressivität und Unsportlichkeit scheint immer wieder nur allzu schmal.

Erst vor zwei Wochen etwa trat er seinem am Boden liegenden Gegenspieler Hamit Altintop im Spiel gegen die Bayern mit den Stollen an den Hinterkopf. Vor knapp fünf Monaten flog er - ebenfalls gegen die Bayern - noch in der 90. Minute vom Platz.

Sein wohl berühmtester Ausraster: Im Champions-League-Spiel gegen ZSKA Moskau im Dezember 2006 wurde Atouba nach 70 Minuten wegen schwacher Leistung ausgewechselt. Als die Fans ihn daraufhin mit Pfiffen vom Platz begleiteten, zeigte er ihnen ausgiebig den Mittelfinger - und sah von Schiedsrichter Stefano Farina die Rote Karte.

Zwischen Wahnsinn und Genie

Seither scheiden sich an Atouba die Geister - auch die der HSV-Fans. Die einen lieben ihn für seine unkonventionelle und teilweise spektakuläre Spielweise und seine ebenso unkonventionellen und spektakulären Jubeltänze, für seine Leidenschaft und seinen Einsatz.

Die anderen leiden schon an Herzrhythmusstörungen, sobald Atouba im eigenen Strafraum auftaucht. Denn in seiner unorthodoxen Art vertändelt er auch schon mal gerne einen Ball in der Gefahrenzone: die Kehrseite seiner fußballerischen Begabung - und ebenfalls ein schmaler Grat.

DFB-Kontrollausschuss prüft Ermittlungsverfahren

Dafür allerdings riskiert er im schlimmsten Fall drei Punkte und akuten Haarausfall bei seinem Trainer. Mit Tritten und Schlägen dagegen riskiert er - neben seiner Integrität -  auch die Gesundheit seiner Gegner.

Ob er auch eine Strafe seitens des Sportgerichts riskiert, hängt davon ab, ob Gräfes spontane Beurteilung der Situation als Tatsachenentscheidung gewertet wird. Nur wenn der Schiedsrichter angibt, dass er Atoubas Aktion nicht wahrgenommen hat, wäre eine Grundlage für den TV-Beweis gegeben.

Der DFB-Kontrollausschuss prüft derzeit die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowohl gegen Atouba als auch gegen Streit. Der Vorsitzende Horst Hilpert wird mit Schiedsrichter Gräfe Kontakt aufnehmen, um zu erörtern, wie er die strittige Szenen gesehen hat. Danach soll entschieden werden, ob ein Verfahren eingeleitet wird.

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