Strafen gegen Paris und Manchester

SID
Für Manchester City und Mansour bin Zayed Al Nahyan (M.) könnte das Lachen bald vorbei sein
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Rekordstrafe und letzte Warnung: Mit der konsequenten Durchsetzung des Financial Fair Play hat die Europäische Fußball-Union (UEFA) den prall gefüllten Schatzkammern der "Scheichklubs" Paris St. Germain und Manchester City einen Riegel vorgeschoben. Wird dieser aufgebrochen, droht endgültig der Ausschluss aus der Champions League.

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Mit der Unterschrift unter die von der UEFA neun Vereinen angebotenen Vergleiche akzeptierten die Meister aus England und Frankreich am Freitagabend eine Geldstrafe in Höhe von jeweils 60 Millionen Euro, die Beschränkung der Spielerkader für die Königsklasse auf 21 Profis sowie einen strengen Finanzplan bis 2016 (Manchester) und 2017 (Paris).

Zahlen müssen die prominenten Klubs jedoch nicht direkt, die Strafen speisen sich aus Einnahmen aus den europäischen Wettbewerben, beginnend mit der endenden Saison 2013/14. Sollten die Vereine wieder nach den UEFA-Regeln wirtschaften, werden 40 Millionen Euro zurückgezahlt. City und PSG haben sich in den vergangenen Jahren mit massiven finanziellen Zuschüssen arabischer Scheichs zu europäischen Spitzenklubs gemausert.

Neben Manchester und Paris wurden auch Galatasaray Istanbul, Bursaspor und Trabzonspor aus der Türkei, die russischen Klubs Zenit St. Petersburg, Anschi Machatschkala und Rubin Kasan sowie Lewski Sofia mit geringeren Millionenstrafen sanktioniert. Deutsche Klubs waren erwartungsgemäß nicht von Sanktionen betroffen - sie könnten aber indirekt von den Strafen profitieren.

Rummenigge begrüßt die Entscheidung

Die beiden bestraften Schwergewichte auf dem Transfermarkt müssen die Gehaltskosten bis mindestens 2015 auf dem aktuellen Level halten, die (finanziellen) Lockrufe vor allem nach ablösefreien Profis dürften in Paris und Manchester dadurch sehr viel leiser werden.

Karl-Heinz Rummenigge als Vorsitzender der Europäischen Klubvereinigung ECA begrüßte die Entscheidung. "Wie wir heute gesehen haben, nimmt sich die UEFA dem Financial Fair Play sehr konsequent an. Ich rufe alle Klubs dazu auf, die Regeln zu respektieren und weiter dem Weg zu folgen, den wir gemeinsam eingeschlagen haben", sagte Rummenigge. Das Financial Fair Play sei ein Bonus für die Klubs, der bei der Kostenkontrolle helfe.

Manchester nahm Kompromissvorschlag der UEFA erst nach monatelangen Diskussionen über Spielertransfers vor dem Jahr 2010 zähneknirschend an. Das Büßerhemd zog sich beim Klub von Scheich Mansour bin Zayed Al Nahyan (Abu Dhabi) aber niemand an - im Gegenteil.

Sponsorendeal steht in der Kritik

"Unter normalen Umständen", heißt es in einer Stellungnahme, hätte sich City, das sich anscheinend keiner Schuld bewusst ist, durch jede Instanz gekämpft - das wäre aber nicht im Interesse "der Fans, Partner und kommerziellen Tätigkeiten" des Klubs gewesen. Manchester habe sich zum Ziel gesetzt, zur Saison 2015/16 ohne Sanktionen auszukommen. Der Klub stimmte zu, im Sommer Ausgaben für neue Spieler auf 60 Millionen Euro zu beschränken. Darin nicht eingerechnet sind Einnahmen aus möglichen Spielerverkäufen.

Bei PSG stand vor allem der Sponsorendeal zwischen PSG und der finanzstarken Investorengruppe QSI aus Katar in der Kritik. Die UEFA setzte den Wert des vom Verein ausgegebenen 200-Millionen-Vertrages mit dem Touristen-Werbebüro QTA "signifikant" nach unten. Klub-Präsident Nasser Al-Khelaifi reagierte jedoch ebenfalls gelassen.

"Unser Ziel, einen der besten und wettbewerbfähigsten Vereine im europäischen Fußball aufzubauen, wird durch diese Maßnahmen nicht untergraben", sagte der Katari. Man werde weiter in Mannschaft und Infrastruktur investieren, um PSG in eine der weltweit führenden Sportmarken zu verwandeln.

Die Sanktionen des Financial Fair Play im Überblick

Manchester City (England):

  • Finanzplan bis 2016
  • Geldstrafe in Höhe von 60 Millionen Euro, die von den Einnahmen aus UEFA-Klubwettbewerben (ab 2013/14) zurückgehalten wird, bei Einhaltung der Finanzvorgaben werden 40 Millionen Euro ausgezahlt
  • Maximales Break-even-Defizit 2014 in Höhe von 20 Millionen Euro, 2015 in Höhe von zehn Millionen Euro
  • Keine Erhöhung des Vertragsvolumens zweier "zweitrangiger" Sponsorendeals
  • Keine Einrechnung von Verkäufen von Vermögenswerten in die Break-even-Kalkulation
  • Keine Steigerung der Gehaltskosten in der Finanzperiode 2015, im folgenden Jahr nur, wenn die Break-even-Vorgaben eingehalten werden
  • Beschränkung des für die UEFA-Klubwettbewerbe gemeldeten Spielerkaders auf 21 Profis (anstatt 25) für 2014/15, im folgenden Jahr nur bei Nichteinhaltung des Finanzplans
  • "Signifikantes" Limit für die Transferausgaben 2014/15 und 2015/16, Beschränkung der neuen Spieler auf der "A-Liste" für die UEFA-Klubwettbewerbe

Paris St. Germain (Frankreich):

  • Finanzplan bis 2017
  • Geldstrafe in Höhe von 60 Millionen Euro, die von den Einnahmen aus UEFA-Klubwettbewerben (ab 2013/14) zurückgehalten wird, bei Einhaltung der Finanzvorgaben werden 40 Millionen Euro ausgezahlt
  • Maximales Break-even-Defizit 2015 in Höhe von 30 Millionen Euro, kein Defizit 2016
  • Neubewertung des Sponsorenvertrages mit Qatar Tourism Authority mit "signifikant" niedrigerem Wert
  • Keine Steigerung der Gehaltskosten in den Finanzperioden 2015 und 2016
  • Beschränkung des für die UEFA-Klubwettbewerbe gemeldeten Spielerkaders auf 21 Profis (anstatt 25) für 2014/15, in den folgenden Jahren "allmähliche" Lockerung bei Einhaltung des Finanzplans
  • "Signifikantes" Limit für die Transferausgaben 2014/15 und 2015/16, Beschränkung der neuen Spieler auf der "A-Liste" für die UEFA-Klubwettbewerbe

Zenit St. Petersburg (Russland):

  • Finanzplan bis 2017
  • Geldstrafe in Höhe von zwölf Millionen Euro, die von den Einnahmen aus UEFA-Klubwettbewerben (ab 2013/14) zurückgehalten wird, bei Einhaltung der Finanzvorgaben werden sechs Millionen Euro ausgezahlt
  • Maximales Break-even-Defizit 2015 in Höhe von 30 Millionen Euro, kein Defizit 2016
  • Keine Steigerung der Gehaltskosten 2015 und 2016
  • Beschränkung des für die UEFA-Klubwettbewerbe gemeldeten Spielerkaders auf 22 Profis (anstatt 25) 2014/15, in den folgenden Jahren "allmähliche" Lockerung bei Einhaltung des Finanzplans
  • Beschränkung der neuen Spieler auf der "A-Liste" für die UEFA-Klubwettbewerbe

Anschi Machatschkala (Russland):

  • Finanzplan bis 2017
  • Geldstrafe in Höhe von zwei Millionen Euro, die von den Einnahmen aus UEFA-Klubwettbewerben (ab 2013/14) zurückgehalten wird, bei Einhaltung der Finanzvorgaben werden eine Million Euro ausgezahlt
  • Maximales Break-even-Defizit 2015 in Höhe von 30 Millionen Euro, kein Defizit 2016
  • Keine Steigerung der Gehaltskosten 2015 und 2016
  • Beschränkung des für die UEFA-Klubwettbewerbe gemeldeten Spielerkaders auf 21 Profis (anstatt 25) in 2014/15, im folgenden Jahr nur bei Nichteinhaltung des Finanzplans
  • Beschränkung der neuen Spieler auf der "A-Liste" für die UEFA-Klubwettbewerbe

Rubin Kasan (Russland)

  • Finanzplan bis 2017
  • Geldstrafe in Höhe von sechs Millionen Euro, die von den Einnahmen aus UEFA-Klubwettbewerben (ab 2013/14) zurückgehalten wird, bei Einhaltung der Finanzvorgaben werden drei Millionen Euro ausgezahlt
  • Maximales Break-even-Defizit 2015 in Höhe von 30 Millionen Euro, kein Defizit 2016
  • Keine Steigerung der Gehaltskosten 2015 und 2016
  • Beschränkung des für die UEFA-Klubwettbewerbe gemeldeten Spielerkaders auf 21 Profis (anstatt 25) in 2014/15, in den folgenden Jahren "allmähliche" Lockerung bei Einhaltung des Finanzplans
  • Beschränkung der neuen Spieler auf der "A-Liste" für die UEFA-Klubwettbewerbe

Galatasaray Istanbul (Türkei):

  • Finanzplan bis 2016
  • Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro, die von den Einnahmen aus UEFA-Klubwettbewerben (ab 2013/14) zurückgehalten wird
  • Erreichen des von der UEFA geforderten Break-even-Ergebnisses spätestens bis 2015/16
  • Keine Steigerung der Gehaltskosten 2015

Bursaspor, Trabzonspor (Türkei) und Lewski Sofia (Bulgarien):

  • Finanzplan bis 2015
  • Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro, die von den Einnahmen aus UEFA-Klubwettbewerben (ab 2013/14) zurückgehalten wird
  • Erreichen des von der UEFA geforderten Break-even-Ergebnisses spätestens bis 2014/15
  • Keine Steigerung der Gehaltskosten 2014

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