Die Strafen beziehen sich ausnahmslos auf das Fehlverhalten der jeweiligen Vereinsanhänger bei Heim- oder Auswärtsspielen im Ligabetrieb. Betroffen sind der 1. FC Nürnberg (3.000 Euro), Alemannia Aachen (10.000), 1. FC Union Berlin (7.500), FC Erzgebirge Aue (6.000) und die SpVgg Greuther Fürth (5.000).
Der DFB sanktioniert mit den Einzelrichter-Urteilen das Zünden von Knallkörpern und anderen "pyrotechnischen Materialien" sowie das Werfen von Bierbechern und Feuerzeugen Richtung Platz. Alle Vereine haben ihren Urteilen bereits zugestimmt.