DFL bangt um Pay-TV-Millionen

SID
Nach dem Urteil des EuGH bangt die DFL um ihre Pay-TV-Gelder
© Getty

Eine raffinierte Kneipenwirtin aus England hat im Bereich der Fußball-Fernsehrechte für ein Urteil von Bosman-Dimension gesorgt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Dienstag, dass ausländische Decoderkarten zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen nicht mehr verboten werden dürfen.

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Das höchste EU-Gericht hat für eine Revolution im Profifußball gesorgt, der Bundesliga und den internationalen Topligen in Europa drohen beim Poker um die TV-Rechte Verluste in Millionenhöhe: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat mit einem bahnbrechenden Urteil am Dienstag eine Änderung der Exklusiv-Vermarktung im Pay-TV-Bereich beschlossen.

Damit dürfen in Zukunft ausländische Decorderkarten zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen nicht mehr verboten werden.

Urteil keine Überraschung

"Dieses Urteil hat sich abgezeichnet, die DFL ist daher nicht überrascht. Dennoch müssen wir feststellen, dass auf europäischer Ebene die von den Rechte-Nachfragern akzeptierte Praxis mit individuellen Rechte-Zuschnitten für unterschiedliche Gebiete trotz zahlreicher Warnungen infrage gestellt wird", hieß es in einer Stellungnahme der Deutschen Fußball Liga (DFL) am Dienstag. Die DFL will nun die Urteilsbegründung hinsichtlich möglicher Konsequenzen prüfen.

Bundesliga-Fans könnten in Zukunft Verträge mit ausländischen Anbietern abschließen, die Live-Spiele aus dem Oberhaus kostengünstiger anbieten als der nationale Pay-Sender Sky Deutschland.

TV-Exklusivvermarktung verstößt gegen EU-Recht

Rummenigge: Politik für Preis-Dumping verantwortlich

"Das ist mehr als eine Gefahr. Für dieses Preis-Dumping wäre die Politik verantwortlich. Die muss verstehen, wie der Wirtschaftszweig Fußball funktioniert. Und ein wichtiger Bestandteil sind eben die Fernseheinnahmen", hatte Bayern Münchens Vorstandsvorsitzender Karl-Heinz Rummenigge, gleichzeitig Chef der europäischen Klub-Vereinigung ECA, bereits im Februar erklärt.

Unmittelbar nach der Verkündung des Urteils gingen am Dienstag die Aktien des Pay-TV-Anbieters Sky Deutschland in den Keller. Sie verloren zeitweise mehr als fünf Prozent.

Die Preise für nationale Übertragungsrechte geraten nun gewaltig unter Druck. Derzeit sorgen die TV-Erlöse in Deutschland immerhin für knapp ein Drittel der Gesamteinnahmen der Vereine.

Keine Hoffung auf mehr Gelder

Die Hoffnungen der Profiklubs, bei der Ende des Jahres beginnenden Ausschreibung für die TV-Rechte ab der Saison 2013/2014 mehr als die bislang 412 Millionen Euro pro Jahr zu erhalten, haben einen herben Dämpfer erhalten.

Experten sprechen aufgrund der weitreichenden Folgen der Entscheidung schon von einem "Bosman-Urteil" im Bereich der TV-Rechte. Denn bislang waren die Live-Übertragungen von Fußballspielen oder anderen Sportereignissen unter Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagt.

Territoriale Exklusivitäts-Vereinbarungen zum Beispiel bei der Übertragung von Fußballspielen verstoßen laut EuGH aber gegen Unionsrecht, insbesondere gegen die Dienstleistungsfreiheit.

Englische Wirtin löst Rechtsstreit aus

Auslöser des Rechtsstreits war der Fall Karen Murphy, die in ihrem Pub im südenglischen Southsea im Jahr 2007 Live-Übertragungen von Spielen der Premier League gezeigt hatte.

Dazu nutzte die Wirtin jedoch keine Gaststättenlizenz des britischen Pay-TV-Senders BSkyB, sondern importierte einen Satelliten-Decoder des Anbieters Nova, der seinerzeit die Übertragungsrechte für Premier-League-Spiele in Griechenland besaß. Dadurch sparte Murphy rund 6000 Euro (5200 britische Pfund) pro Jahr.

Erleichtert reagierte die Kneipenwirtin nach dem Urteil. "Wenn ich ein Auto kaufen will", sagte Murphy, "dann kann ich zu jedem Händler in Europa gehen. Will ich Fußball sehen, kann ich nur zum Sky-Händler und muss dort zehnmal mehr bezahlen als jeder andere in Europa. Diese Achterbahnfahrt hat reichlich Nerven gekostet, ich bin froh, dass das jetzt zu Ende geht."

Fußballspiele nicht durch Urheberrecht geschützt

In dem Grundsatzurteil geht es allerdings auch um das Urheberrecht. Das EU-Gericht entschied, dass einzelne Teile einer Übertragung wie beispielsweise die Hymne der Premier League geschützte Werke seien.

Fußballspiele selbst seien hingegen nicht geschützt. Das heißt, dass die Übertragungen via einer griechischen Decoderkarte erst mit dem Anpfiff beginnen dürften.

Für die DFL hat das Urteil erhebliche Folgen. Da es laut EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott "kein spezifisches Recht gibt, in jedem Mitgliedsstaat andere Preise für eine Leistung zu verlangen", wären nur noch schwerlich Lizenzeinnahmen im EU-Ausland zu erlösen.

Sky zahlt 240 Millionen Euro

Die Auslandsrechte bringen den Vereinen derzeit 35 Millionen Euro ein, für die Deutschland-Rechte zahlt der Pay-TV-Sender Sky im Jahr rund 240 Millionen Euro. Rechte im Ausland zu verscherbeln, um Werbung für die Liga zu betreiben, könnte künftig aber zum Bumerang werden.

Der Fall erinnert an den belgischen Profi Jean-Marc Bosman, der am 15. Dezember 1995 mit seiner Klage - übrigens auch vor dem EuGH - das Ablösesystem im Fußball kippte. Die Klubs können seitdem Spieler nach Vertragsablauf ablösefrei verpflichten, die Spieler verdienen sich mit Handgeldern eine goldene Nase.

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