Einen entsprechenden Bericht der Münchner "tz" bestätigte Amtsgerichts-Pressereferent Dr. Christoph Fellner.
Der 41-Jährige hatte im vergangenen Jahr am Münchner Flughafen bei der Rückkehr von einer Auslandsreise Waren im Wert von exakt 6687,96 Euro eingeführt, "die zu erklären gewesen wären", sagte Fellner.Stattdessen habe Kahn beim Zoll jedoch den Ausgang für anmeldefreie Waren benutzt. Dort wurde er zur Nachkontrolle gebeten, wo eine fällige Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 2119,04 Euro festgestellt wurde. Das Vergehen entspricht dem Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung.
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